Bauartgenehmigung für Aftermarket - Bremsenteile

      Bauartgenehmigung für Aftermarket - Bremsenteile

      Hallo ihr Lieben,

      ich bin seit Jahren Alt-Opel-Fahrer, restauriere selbst und bin durch Freunde mit diesem Forum verbunden. Nun habe ich mich entschieden, mal selbst etwas zu posten, da mir der Sachverhalt doch wissenswert scheint und mir zumindest bislang verborgen war.
      Momentan sitze ich an der Überholung der Bremsanlage eines Ascona A, für welchen ich u.a. bei Bremsen Schöbel einen neuen HBZ bekommen konnte. Da dieser mit 500€ nicht gerade günstig war und Schöbel für die beiden hinteren RBZ je zwischen 150 und 250€ für die Überholung aufruft (und das Werkstatthandbuch eine Überholung nicht vorsieht), bin ich im Netz auf die Suche gegangen.

      Da ich den üblichen Plattformen alle Sachkompetenz abspreche, habe ich bei Dr. Manta (promoviert ;-))zwei hintere RBZ (Metelli) bestellt, die in Ihrer geometrischen Gestaltung stark vom Original (GM) abweichen. Insbesondere der Flanschdurchmesser (mit dem der RBZ in der Bremsankerplatte sitzt) weicht um rund -0,2 mm vom Original ab, der RBZ hat also spürbares Spiel im Stanzloch der Bremsankerplatte. Auf diese Abweichung angesprochen, gab mir Dr. Manta die Antwort, er könne nicht beurteilen, ob dies ein Risiko darstelle, bot aber an, die beiden RBZ zurückzunehmen - Rückversand müsse ich tragen.

      Befreundete KFZ-Meister sahen in der Abweichung kein Problem, vielleicht gehe ich auch zu akademisch an die Sache ran. Zudem kann auch keiner die verwendeten Materialien beurteilen: deren Festigkeit, Beständigkeit gegen bestimmte Sorten von Bremsölen, Belagabrieb, Salz, etc. Insofern habe ich mal beim KBA angerufen und nachgefragt, wer denn eigentlich insbesondere Aftermarket-Bremsenteile, welche in Deutschland über das Interenet und lokale Fachhändler verkauft werden, prüft. Ich hatte Glück und geriet gleich an einen sachkundigen Gesprächspartner, der mich auf §22a der StVZO verwies, nach welchem Bremsenteile keiner Bauartgenehmigung bedürfen, insofern jeder auf der Welt diese nachfertigen und in Deutschland verkaufen kann. Die Sorgfaltspflicht läge beim Fahrzeughalter, der ja sein Fahrzeug mit dem Wechsel derselben baulich verändert und sicherstellen muss, dass dies fach- und sachgerecht geschieht....

      Ich war zunächst sprachlos und musste dann lachen. Auf meine Frage, wie Lieschen Müller dies bewerkstelligen solle, sagte er mir, sie könne zur Zulassungsstelle gehen und Ihre Zweifel äußern. Die Zulassungsstelle wiederum könnte dann, falls sie selbst Zweifel an der Bauteilqualität hätte, ein Gutachten in Auftrag geben. In der Theorie...mich juckt es in den Fingern mit meinen Aftermarket RBZ mal zur Zulassungsstelle zu gehen...

      Insofern muss ich konstatieren, dass viele unserer Fahrzeuge mit nicht bauartgeprüften bzw. bauartgenehmigten Bremsenteilen durch die Gegend fahren. Sollte es zu einem Versagen kommen, haftet der Fahrzeughalter! Dies betrifft alle Bauteile, welche nicht im §22a der StVZO genannt sind, also auch Lenkungs- und Achsteile.

      Wusstet ihr das?

      Und wie geht ihr damit um?

      Grüße, Peter
      Dateien
      Hallo Peter,

      freut mich, mit Dir einen weiteren Stammtischkollegen in diesem Forum anzutreffen.

      Zur eigentlichen Fragestellung: Für mich ist das nichts wesentlich Neues. Klar hat der Fahrzeugbesitzer die volle Verantwortung für die korrekte Funktion seiner Bremsanlage. M. W. war Opels Hauslieferant für Bremsenteile ATE. Somit dürfte man mit Verwendung von Original-ATE-Teilen stets auf der sicheren Seite sein, was die Bauartgenehmigung anbetrifft. Das gilt auch für überholte Bauteile. Daß diese Überholung fachgerecht geschieht, muß natürlich gewährleistet sein. Von der Überholung von RBZ ist die gesamte Bremsen-Branche jedoch schon Anfang der 60er Jahre abgekommen. Um 1980 wurde mir erklärt, das sei zu gefährlich, da mit einen baldigen erneuten Undichtwerden zu rechnen sei. Somit ist es nicht verwunderlich, daß RBZ-Überholung im WHB des Ascona A nicht mehr behandelt wird.

      Auf jeden Fall würde ich von Billigangeboten und Bremsenteilen unbekannter Herkunft die Finger lassen. Wird ein RBZ für nur 10 EUR,- im Netz angeboten, kann etwas nicht stimmen.

      Tschüß
      Klaus

      altopelfreak schrieb:



      Auf jeden Fall würde ich von Billigangeboten und Bremsenteilen unbekannter Herkunft die Finger lassen. Wird ein RBZ für nur 10 EUR,- im Netz angeboten, kann etwas nicht stimmen.

      Tschüß
      Klaus


      Das kann man so pauschal nicht sagen. Nur weil die RBZ für die Altopel relativ teuer sind, seid ihr an solche Preise gewöhnt.
      Für einen Ford Granada aus Ende der Siebziger gibt es auch von namhaften Herstellern RBZ zwischen 10 und 15€.
      Die Dinger bestehen doch nur aus einer handvoll Bauteilen. Allein die Herstellmenge macht hier den Preis.
      Nun ist ein Granada auch kein gängiges Automobil mehr, trotzdem sind die RBZ sehr preiswert.
      kfzteile24.de/ersatzteile-vers…se/radzylinder?ktypnr=876


      Was die Frage von Peter angeht, Du gehst da tatsächlich zu akademisch ran. Im Prinzip bergen alle nachgebauten Teile ein potentielles Versagensrisiko da die Originalhersteller in der Regel ihre Spezifikationen nicht herausgeben. Ein Weg aus diesem Dilemma: Einen Mercedes Oldtimer kaufen. Mercedes kümmert sich um ihre Altautofahrer und fertigen, früher oder später, alles nach was angefragt wird. Vor dem Blick auf den Preis sollte man allerdings seine Herztropfen nehmen...

      Gruß
      Frank


      @Frankyboy379

      Das ist doch ein wenig optimistisch. Bin ein Mal auf solch ein Billigangebot von 10 EUR pro RBZ hereingefallen: Nach einem Jahr schon undicht! Natürlich dadurch die Beläge versaut und somit Gesamtkosten höher als wenn gleich zum achtfachen Preis gute Qualität gekauft.

      Das mit Mercedes ist inzwischen auch vorbei. Für meinen Langstrecken-CLK (Typ 208) Bj. 2000 gibt es schon jetzt nichts mehr and Ersatzteilen von DB! Da wird so schnell auch nichts nachgefertigt werden.

      Tschüß
      Klaus
      Hallo Klaus,

      Man kann natürlich Pech haben aber in meinem Link oben gibts auch den ATE Zylinder für 13€, das ist ja nun nicht von vornherein Schrott.
      Bei Mercedes hatte ich mich falsch ausgedrückt: Für Mercedes Klassiker wird alles nachgefertigt, also Autos die 40 Jahre und älter sind. Baujahr 2000 ist ein altes Auto das gerade im Begriff ist das Tal der Tränen zu durchschreiten.
      Ich fahre im Alltag einen C124 aus 10/92, der hat jetzt gerade die 400000 übersprungen. Alles gibts bei Mercedes dafür auch zur Zeit nicht mehr, vor Allem Kotflügel sind knapp.
      Verschleißteile gibts aber noch ohne Probleme. Ich kaufe Bremsscheiben und Klötze/Beläge immer von Mercedes solang die Preise nicht völlig abheben. Meiner Einbildung nach funktionieren die einfach besser als Aftermarketteile.

      Gruß
      Frank
      Hallo @Peter Strauss
      Ich habe Dir etwas an Deine Pinnwand geheftet, schau doch dort mal nach! Zu Deiner Pinnwand gelangst Du, indem Du auf Dein Avatarbild klickst.
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"

      Frankyboy379 schrieb:

      Hallo Klaus,

      Man kann natürlich Pech haben aber in meinem Link oben gibts auch den ATE Zylinder für 13€, das ist ja nun nicht von vornherein Schrott.
      Bei Mercedes hatte ich mich falsch ausgedrückt: Für Mercedes Klassiker wird alles nachgefertigt, also Autos die 40 Jahre und älter sind. Baujahr 2000 ist ein altes Auto das gerade im Begriff ist das Tal der Tränen zu durchschreiten.
      Ich fahre im Alltag einen C124 aus 10/92, der hat jetzt gerade die 400000 übersprungen. Alles gibts bei Mercedes dafür auch zur Zeit nicht mehr, vor Allem Kotflügel sind knapp.
      Verschleißteile gibts aber noch ohne Probleme. Ich kaufe Bremsscheiben und Klötze/Beläge immer von Mercedes solang die Preise nicht völlig abheben. Meiner Einbildung nach funktionieren die einfach besser als Aftermarketteile.

      Gruß
      Frank


      Moin Frank,
      also meine Mercedes Erfahrung ist leider eine andere.... Für unsrer Heckflosse sind viele Teile nicht mehr erhältlich.... Keine Bremsbacken oder Bremstrommeln, selbst Motorenteile für so einen millionenfach gebauten Dieselmotor gibts bei Mercedes nicht mehr! Blechteile, Zierteile etc. für unseren 123er auch nix mehr....
      Allerdings fertigt der VDH (Verein der Heckflossenfreunde) sehr viele Teile nach und das in einer Top Qualität zu fairen Preisen!
      Dieser Mythos man bekäme bei Mercedes alles bezieht sich meiner Meinung nach nur auf die Exquisite Kundschaft mit Flügeltürer & Co.
      Gruß Lars
      "Alte Autos und Rock'n'Roll - wir kommen immer zu spät!" (Hannes Bauer)
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      Beitrag von „RA63“ ()

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      Hallo liebe Forumsmitglieder,

      ich bin doch überrascht, dass mein Beitrag nur bei zwei Mitgliedern (Frank und Klaus) zu einer Reaktion geführt hat. Wahrscheinlich war die Überschrift zu trocken/dröge.
      Mit Bauartgenehmigungen und dergleichen beschäftigt man sich offensichtlich nicht so gerne...!?
      Fakt ist, fast alle Alt-Opel (und sonstige Oldtimer: Ford, Fiat, BMW, Mercedes, etc.) fahren mit Repro-Teilen (insbesondere Bremsenteilen) ohne Bauartgenehmigung von mehr oder weniger bekannten (teils auch unbekannten) Herstellern durch die Gegend. Oder haben Bauteile überholt bzw. überholen lassen, was theoretisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Das sind die Fakten, die, solange es keinen Schaden/Unfall gibt, welcher auf ein Versagen eben dieser nicht genehmigten/überholten Bauteile zurückzuführen ist, auch nur wenige Menschen / Halter der betroffenen Fahrzeuge zu interessieren scheinen. (Der Halter haftet!)

      Zur Kausa Mercedes: Ich fahre selbst ein 123 T-Modell, das ich teilrestauriert habe. Und ja, es gibt noch Teile bei Mercedes (bei Weitem aber nicht alle!) und ja, diese sind meist sehr teuer (relativ zu den Internetangeboten). Dafür habe ich aber eine Rechnung von Mercedes, was mir persönlich eine gewisse Sicherheit im Hinblick auf die Bauteilequalität gibt, die ich bei einem No-Name-Produkt aus dem Internet nicht habe. Und im Falle des Versagens, kann ich auf einen der renommiertesten Autobauer zurückgreifen.

      Ich habe mittlerweile zwei RBZ von ATE im Ascona verbaut, welche aber auch erheblich von der Geometrie des Originals von GM abweichen - seht euch mal die Fotos an. Da kommt man schon ins Grübeln.
      ATE schreibt dazu auf meine Anfrage:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mit Rechnung Nummer 2340255826 (Wütschner Fahrzeugteile Ludwigshafen am Rhein) kaufte ich zwei Radbremszylinder für Ascona A 1,6S 80 PS (Originalteilenummer Opel 550066) als Nachfertigung von ATE 03.3219-4202.3/02.Wie ich feststellen musste, ist der Flanschdurchmesser der von Ihnen nachgefertigten RBZ rund 0,15 mm kleiner als beim Original - siehe Foto anhängend, welches saugend (ohne merkliches Spiel) in die Bremsankerplatte, die einen Lochdurchmesser von rund 30,14 mm (entspricht H11/h7 Einheitswelle) aufweist, passt. Zudem ist der Außendurchmesser mit 28,6 mm erheblich kleiner als beim Originalmit 35 mm. Meine Fragen an Sie als Fachfirma: Besteht aus Ihrer Sicht keine Gefahr des Lockerns der RBZ, aufgrund des erhöhten Spieles im Stanzloch der Bremsankerplatte?
      Führt ein evtl. Lockern/Lösen der Verschraubung des RBZ zu einer Gefährdung durch beispielsweise Verkanten des RBZ in der Trommel mit Gefahr der Blockade derselben?
      Ist der wesentlich geringere Außendurchmesser, welcher eine Wandstärke von rund 4,7 mm ergibt, ausreichend im Hinblick auf eine Berstsicherheit bei maximalen Bremsdrücken?
      Erbitte fach- und sachkundige Beantwortung meiner Frage. Vielen Dank!

      Antwort von ATE:

      Sehr geehrter Herr Strauss,
      nach Rücksprache mit unserer Technik kann ich Ihnen folgendes mitteillen: Während des internen Freigabeprozesses, durchlaufen die Produkte verschiedene technische Prüfungen, welche eine einwandfreie Qualität und Sicherheit garantieren.Eine kontinuierliche Qualitätsüberwachung gewährleistet ebenfalls, dass die Produktion unserer Komponenten innerhalb spezifizierter Toleranzen erfolgt. Bei fachgerechter Montage stellen die beiden Gewindebohrungen im Gehäuse einen passgenauen Sitz des RBZ im Betrieb sicher. Um die Druckfestigkeit unserer Konstruktionen zu gewährleisten, werden die Gehäuse unserer Hydraulikkomponenten mit einem Berstdruck oberhalb des Betriebsdruckes geprüft.
      Mit freundlichen Grüßen / Best regards H. Ewert (Mr.)Technische Hotline Aftermarket/Technical Hotline AftermarketA SMY S2 PPM CC6Smart Mobility (SMY) AutomotiveContinental Aftermarket & Services GmbHSodener Str. 965824 Schwalbach

      Nun, jetzt möge sich jeder (den es interessiert) selbst ein Bild machen - dabei helfen sicher auch die drei Bilder im Anhang.

      Liebe Grüße, Peter

      Ach, Bilder anhängen geht nicht...schade! Dann halt einen smiley :wink:
      Hallo @Peter Strauss,
      wenn Du Dich über die mangelnde Resonanz auf Dein Posting beklagst, solltest Du Dich vielleicht erstmal dem Forum vorstellen, wie ich Dich bereits in meinem Post an Deiner Pinnwand gebeten hatte. Eine kurze Vorstellung ist hier gewünscht und üblich.

      Ausserdem kann man hier selbstverständlich Fotos hochladen, hier ist die Anleitung dazu:
      Anleitung III: Fotos hochladen und verkleinern
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Hallo Peter,
      Die Antwort von ATE klingt ein wenig ausweichend. Direkte Bedenken hätte ich auch wegen des Spiels im Stanzloch der Ankerplatte, daß sich der RBZ, der ja nur von zwei kleinen M8 (?)-Schrauben gehalten wird und der eigentliche Festsitz ja gerade durch diese Passung in der Ankerplatte erfolgt, lösen könnte. Da würde ich mich sicherheitshalber nach neuen, besser passenden Ankerplatten umschauen und vor Einbau am Auto die Passung prüfen. Wegen der anderen Differenzen in den Baumaßen hätte ich jetzt gefühlsmäßig keine Bedenken. Aber vielleicht kann unser Oberingenieur @Alfred. H. ja mehr dazu sagen.

      Und was die Frage mit den Bauartgenehmigungen betrifft, heißt es wie so oft "wo kein Kläger, da kein Richter".

      Tschüß
      Klaus
      Bleibe bitte freundlich, Klaus!
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Guten Tag Peter,
      über die Ausführungsqualität der erhältlichen Ersatzteile im Bereich der 50/60er Autos wurde hier schon desöfteren diskutiert.
      Wie diese Situation bei Ascona A etc. aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.
      Bei den hier hauptsächlich vertretenen Autos der P-Reihe sind originale Bremsenteile = Goldstaub, wobei mir noch keine Zulassungsunterlagen für solche NOS-Teile untergekommen sind. War eine solche Bauteilprüfung in den 50ern überhaupt üblich? Das Bundesamt in Flensburg gibt es ja erst seit 1951.
      Was die Qualität der erhältlichen RBZ angeht, so stehen hier die Gummiteile eher im Fokus als die Gußteile. Und die erhältlichen Bremstrommeln sind eher unbrauchbar.
      Das ist der Stand, an dem eine Bauteilprüfung vermutlich nichts ändern würde.
      Im Übrigen ist der Halter/Fahrer eine KfZ immer zuerst für den betriebsicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich. Wer das nicht will muss es lassen, das Autofahren.

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Guten Tag @Peter Strauss, zu dem technischen Teil Deiner Frage kann ich eine Antwort geben:

      - "übliche" Zentrierdurchmesser an Radzylindern (Radzylinder an Bremsankerplatte) sind mit d11 toleriert

      - im Durchmesserbereich um 18....30mm (typischer Durchmesserbereich) ist das Toleranzfeld d11: -65.....-195um

      - Dein Ascona-Zylinder liegt also an der unteren Toleranz

      Ein Sicherheitsrisiko kann ich daran nicht erkennen, weil bei doppelt wirkenden Radzylindern mit gleichen

      Durchmessern (Dein Fall) praktisch keine Kräfte zwischen Radzylinder + Ankerplatte eingeleitet werden.

      (die Kräfte sind durch die gleichen Kolbenflächen bei gleichem Druck im Gleichgewicht und die Kolben verschieblich,

      damit ist keine Kraftübertragung zwischen Kolben + Zylinderwand möglich, Ausnahmefall: Kolben ist festgerostet).

      Deshalb reichen in aller Regel M6-Schräubchen aus. Beim Rekord E hat Opel sogar nur EINE Schraube verwendet.....

      (das Lochbild in der Ankerplatte hat nur noch ein Durchgangsloch, wahrscheinlich aus Kostengründen...)

      Bei einer Duplexbremse ist das ANDERS (Rekord 53-Rek. A). Hier stützen die Bremsbacken das Reibmoment AN den

      Zylindern, deshalb 2 x M10....

      Zu dem rechtlichen Teil Deiner Frage kann ich keine fachkundige Auskunft geben (bin kein Anwalt), mir ist aber ein Gesetz

      zur Produkthaftung bekannt, das die Haftung für fehlerhafte Produkte regelt, sehr umfänglich > googlen.

      Das geht so weit, dass dem Fahrzeughersteller eine "Marktbeobachtungspflicht" obliegt, sieh mal: "Honda-Urteil".

      Sonst: Finde ich die Diskussion um Bremsenteile und deren Qualität wenig ergiebig. Die Standpunkte reichen von:

      - es gibt nix anderes, man muß das nehmen, was da ist (das lehne ich ab)

      über:

      - ich nehme die Nachbauteile auseinander und ziehe Gummimanschetten bekannter Herkunft auf

      - ich lasse meine Zylinder fachgerecht überholen (z.B. beim Hersteller)

      bis:

      - ich verwende ausschließlich Neuteile aus alter Produktion

      Da ist für jeden etwas dabei.

      Gruß,

      Alfred. H.

      Alfred. H. schrieb:

      "übliche" Zentrierdurchmesser an Radzylindern (Radzylinder an Bremsankerplatte) sind mit d11 toleriert

      - im Durchmesserbereich um 18....30mm (typischer Durchmesserbereich) ist das Toleranzfeld d11: -65.....-195um

      - Dein Ascona-Zylinder liegt also an der unteren Toleranz


      Das ist gut, daß es hiermit eine klare Bewertungsgrundlage gibt. Auch das mit der Produkthaftung.

      Kritisch kann es bei einem neu erworbenen Auto werden, bei dem man nicht weiß, was für Teile verbaut wurden und wenn es zunächst keinen offensichtlichen Reparaturbedarf gibt.

      Tschüß
      Klaus
      Fakt ist, fast alle Alt-Opel (und sonstige Oldtimer: Ford, Fiat, BMW, Mercedes, etc.) fahren mit Repro-Teilen (insbesondere Bremsenteilen) ohne Bauartgenehmigung von mehr oder weniger bekannten (teils auch unbekannten) Herstellern durch die Gegend. Oder haben Bauteile überholt bzw. überholen lassen, was theoretisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Das sind die Fakten, die, solange es keinen Schaden/Unfall gibt, welcher auf ein Versagen eben dieser nicht genehmigten/überholten Bauteile zurückzuführen ist, auch nur wenige Menschen / Halter der betroffenen Fahrzeuge zu interessieren scheinen. (Der Halter haftet!)


      Naja, die Mercedes Teile sind in der Regel von den Originalherstellern in Originalausführung und brauchen damit keine Bauartgenehmigung. So ganz stimmt das natürlich auch nicht bis ins letzte -sicherheitsrelevante- Detail...
      Bei unseren Opelteilen ist das schon anders, die Radbremszylinder mit Manschetten aus anderem Material, Spurstangenköpfe in anderer Bauausführung, abgedrehte Achsschenkel mit Übermaßbuchsen, das ist natürlich alles so ein Thema welches so nicht 100%ig richtig ist...

      Und was sollen wir nun machen? Unsere Autos wegschmeißen? Wer das 100%ig korrekt haben will, möge nach Opel gehen und nen neuen Peugeot kaufen, fertig.
      Das ist ehrlich gesagt im Oldtimerbereich nicht bis auf die Spitze der Richtlinien umsetzbar. Wichtig ist, das nix passiert und in der Praxis passiert statistisch auch nix und wenn dann übernimmt das die KFZ Haftpflicht und fertig. Man kann da nur gucken, dass das nicht groß auffällt und ansonsten ist es besser, bei dem Thema die Klappe zu halten...

      Die Haftung des Halters übernimmt die Haftpflichtversicherung und da sind die Beträge so lächerlich gering (ich zahle 60€ im Jahr) das es scheinbar zu keinen großartigen Schäden kommt...

      Besser -für unser aller Hobby- ist, das Thema nicht öffentlich zu vertiefen...
      Guten Abend @Mark, heißt das jetzt im Klartext wieder: Man solle mit den Unzulänglichkeiten leben ???

      M.E. ist eine Verbesserung dringend notwendig.

      Dein Kalkül beinhaltet: Wenn was passiert.....isjanichsoschlimm > Die Versicherung merkt nix + bezahlt (im Falle dass / oder nicht)

      Hinsichtlich der Bremszylinder (wie auch bei anderen Teilen) sind "Schwächen" BEKANNT. Mit diesem Erkenntnisstand sind Reaktionen

      NOTWENDIG ! Wer darauf nicht reagiert, handelt grob fahrlässig. DAS ist nicht unter den Tisch zu kehren, sondern einfach nur so zu

      verbessern, dass der Stand der Technik (wieder) erreicht wird. Dann ist die Welt wieder in Ordnung und die erwartete Funktionssicherheit

      gegeben.

      Gruß,

      Alfred. H.
      Und wer soll, kann oder muss hierzu in welcher Form und an/bei welcher Stelle tätig werden?

      Besteht hierzu gegebenenfalls eine besondere Verpflichtung für die Know-How-Träger, die diese Probleme entdeckt/aufgedeckt haben - zur Abwendung besonderer Risiken und Gefährdung von Leib und Leben?

      Gruß
      Dieter
      Fährt der alte Lord fort, fährt er im Rekord fort :)