Hallo ihr Lieben,
ich bin seit Jahren Alt-Opel-Fahrer, restauriere selbst und bin durch Freunde mit diesem Forum verbunden. Nun habe ich mich entschieden, mal selbst etwas zu posten, da mir der Sachverhalt doch wissenswert scheint und mir zumindest bislang verborgen war.
Momentan sitze ich an der Überholung der Bremsanlage eines Ascona A, für welchen ich u.a. bei Bremsen Schöbel einen neuen HBZ bekommen konnte. Da dieser mit 500€ nicht gerade günstig war und Schöbel für die beiden hinteren RBZ je zwischen 150 und 250€ für die Überholung aufruft (und das Werkstatthandbuch eine Überholung nicht vorsieht), bin ich im Netz auf die Suche gegangen.
Da ich den üblichen Plattformen alle Sachkompetenz abspreche, habe ich bei Dr. Manta (promoviert ;-))zwei hintere RBZ (Metelli) bestellt, die in Ihrer geometrischen Gestaltung stark vom Original (GM) abweichen. Insbesondere der Flanschdurchmesser (mit dem der RBZ in der Bremsankerplatte sitzt) weicht um rund -0,2 mm vom Original ab, der RBZ hat also spürbares Spiel im Stanzloch der Bremsankerplatte. Auf diese Abweichung angesprochen, gab mir Dr. Manta die Antwort, er könne nicht beurteilen, ob dies ein Risiko darstelle, bot aber an, die beiden RBZ zurückzunehmen - Rückversand müsse ich tragen.
Befreundete KFZ-Meister sahen in der Abweichung kein Problem, vielleicht gehe ich auch zu akademisch an die Sache ran. Zudem kann auch keiner die verwendeten Materialien beurteilen: deren Festigkeit, Beständigkeit gegen bestimmte Sorten von Bremsölen, Belagabrieb, Salz, etc. Insofern habe ich mal beim KBA angerufen und nachgefragt, wer denn eigentlich insbesondere Aftermarket-Bremsenteile, welche in Deutschland über das Interenet und lokale Fachhändler verkauft werden, prüft. Ich hatte Glück und geriet gleich an einen sachkundigen Gesprächspartner, der mich auf §22a der StVZO verwies, nach welchem Bremsenteile keiner Bauartgenehmigung bedürfen, insofern jeder auf der Welt diese nachfertigen und in Deutschland verkaufen kann. Die Sorgfaltspflicht läge beim Fahrzeughalter, der ja sein Fahrzeug mit dem Wechsel derselben baulich verändert und sicherstellen muss, dass dies fach- und sachgerecht geschieht....
Ich war zunächst sprachlos und musste dann lachen. Auf meine Frage, wie Lieschen Müller dies bewerkstelligen solle, sagte er mir, sie könne zur Zulassungsstelle gehen und Ihre Zweifel äußern. Die Zulassungsstelle wiederum könnte dann, falls sie selbst Zweifel an der Bauteilqualität hätte, ein Gutachten in Auftrag geben. In der Theorie...mich juckt es in den Fingern mit meinen Aftermarket RBZ mal zur Zulassungsstelle zu gehen...
Insofern muss ich konstatieren, dass viele unserer Fahrzeuge mit nicht bauartgeprüften bzw. bauartgenehmigten Bremsenteilen durch die Gegend fahren. Sollte es zu einem Versagen kommen, haftet der Fahrzeughalter! Dies betrifft alle Bauteile, welche nicht im §22a der StVZO genannt sind, also auch Lenkungs- und Achsteile.
Wusstet ihr das?
Und wie geht ihr damit um?
Grüße, Peter
ich bin seit Jahren Alt-Opel-Fahrer, restauriere selbst und bin durch Freunde mit diesem Forum verbunden. Nun habe ich mich entschieden, mal selbst etwas zu posten, da mir der Sachverhalt doch wissenswert scheint und mir zumindest bislang verborgen war.
Momentan sitze ich an der Überholung der Bremsanlage eines Ascona A, für welchen ich u.a. bei Bremsen Schöbel einen neuen HBZ bekommen konnte. Da dieser mit 500€ nicht gerade günstig war und Schöbel für die beiden hinteren RBZ je zwischen 150 und 250€ für die Überholung aufruft (und das Werkstatthandbuch eine Überholung nicht vorsieht), bin ich im Netz auf die Suche gegangen.
Da ich den üblichen Plattformen alle Sachkompetenz abspreche, habe ich bei Dr. Manta (promoviert ;-))zwei hintere RBZ (Metelli) bestellt, die in Ihrer geometrischen Gestaltung stark vom Original (GM) abweichen. Insbesondere der Flanschdurchmesser (mit dem der RBZ in der Bremsankerplatte sitzt) weicht um rund -0,2 mm vom Original ab, der RBZ hat also spürbares Spiel im Stanzloch der Bremsankerplatte. Auf diese Abweichung angesprochen, gab mir Dr. Manta die Antwort, er könne nicht beurteilen, ob dies ein Risiko darstelle, bot aber an, die beiden RBZ zurückzunehmen - Rückversand müsse ich tragen.
Befreundete KFZ-Meister sahen in der Abweichung kein Problem, vielleicht gehe ich auch zu akademisch an die Sache ran. Zudem kann auch keiner die verwendeten Materialien beurteilen: deren Festigkeit, Beständigkeit gegen bestimmte Sorten von Bremsölen, Belagabrieb, Salz, etc. Insofern habe ich mal beim KBA angerufen und nachgefragt, wer denn eigentlich insbesondere Aftermarket-Bremsenteile, welche in Deutschland über das Interenet und lokale Fachhändler verkauft werden, prüft. Ich hatte Glück und geriet gleich an einen sachkundigen Gesprächspartner, der mich auf §22a der StVZO verwies, nach welchem Bremsenteile keiner Bauartgenehmigung bedürfen, insofern jeder auf der Welt diese nachfertigen und in Deutschland verkaufen kann. Die Sorgfaltspflicht läge beim Fahrzeughalter, der ja sein Fahrzeug mit dem Wechsel derselben baulich verändert und sicherstellen muss, dass dies fach- und sachgerecht geschieht....
Ich war zunächst sprachlos und musste dann lachen. Auf meine Frage, wie Lieschen Müller dies bewerkstelligen solle, sagte er mir, sie könne zur Zulassungsstelle gehen und Ihre Zweifel äußern. Die Zulassungsstelle wiederum könnte dann, falls sie selbst Zweifel an der Bauteilqualität hätte, ein Gutachten in Auftrag geben. In der Theorie...mich juckt es in den Fingern mit meinen Aftermarket RBZ mal zur Zulassungsstelle zu gehen...
Insofern muss ich konstatieren, dass viele unserer Fahrzeuge mit nicht bauartgeprüften bzw. bauartgenehmigten Bremsenteilen durch die Gegend fahren. Sollte es zu einem Versagen kommen, haftet der Fahrzeughalter! Dies betrifft alle Bauteile, welche nicht im §22a der StVZO genannt sind, also auch Lenkungs- und Achsteile.
Wusstet ihr das?
Und wie geht ihr damit um?
Grüße, Peter