TÜV Prüfer gesucht

      Es geht darum

      Ich habe zu meinem P1 einen Kaufvertrag, eine französische KBA und eine deutsche KBA Bescheinigung

      Die Werkstatt hat letzte Woche unter einer Menge Kitt und Farbe die Fahrgestellnummer freigelegt.

      Diese war eingeschlagen,da vermutlich beim Sandstrahlen die geätzte Nummer verschwunden ist.

      Die Nummer hat wahrscheinlich der vorherige Restaurierer in Holland schon eingeschlagen weil er dem TÜV vorgeführt werden sollte.


      Fotos und die ganzen Dokumente reichten dem Prüfer wohl nicht und er wollte den ganzen Bereich abgebeizt haben,weil " es könnte ja sein,daß noch irgendwo eine Nummer sein könnte"!

      Meine Werkstatt hat das jetzt gemacht, weil er sonst den Wagen nicht abgenommen hätte

      Meine Frage: Darf der Prüfer dies überhaupt verlangen?
      Bin am überlegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen

      Wer zahlt jetzt die Lackierung?

      Meine Werkstatt war auch nicht begeistert von der Aktion

      Habe echt nur Ärger mit dem Hobel...vllt sollte ich den Hobel echt verkaufen
      Dateien
      Wohnort: 49525 Lengerich/Westfalen
      Fahrzeug: Opel P1 Caravan Bj. `59
      Kiss Bestattungsanhänger Bj. `68
      Du hast ja Recht, Recht heißt aber nicht immer alles ist gut, oder wird gut. Ich würde sie oben rein Lesern lassen, roter Rand drum herum ( besser fürs nächste mal) dem TÜV zeigen, der ist zufrieden, ihm sagen er hatte recht. Und der klebt die Plakette drauf. Das Stück lackieren bekommst du selber hin, ist ja nicht sichtbar. Dann ist fürs nächste mal HU alles i.O.
      Bei meinem ist die Fahrgestellnummer auch nicht sichtbar gewesen, ging 6 Jahre gut, dann kam es wie es kommen musste, ein anderer Prüfer..........
      Gruß Ingo aus 71083 Herrenberg/Württemberg , Opel Rekord PII Limo L 4 Türig mit Faltdach.
      Nabend Olli,

      nee, nicht verkaufen, den Hobel :haue003: , jetzt hast Du so viel mit dem P1 erlebt,
      freu dich, wenn er fertig ist und läuft :daumen1: .

      Mir haben auch schon viele gesagt, verkauf das Teil und fertig, der ganze Ärger.......
      Aber nein, ich ziehe das durch, liegt in meiner Natur.

      Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe, kenne ich :examen002: .

      Also, wir hatten hier mal den Hubertus (Tüvtler) , hat seinen P2 aber verkauft, letzte Aktivität 19.12.2020,
      vielleicht mal per PN anschreiben?

      Ärger dich nicht, ist nicht schön, aber Du hast es jetzt so weit geschafft :thumbup: .

      Gruß,
      der Volker.
      Ort: 58710 Menden, Rekord P2 4Türer, seit Januar 2015 zur Restauration bei Louis, seit 15.10.2019 erst mal bei mir in der Garage ………
      Also die Nummer ist a) nicht da wo sie hin gehört und b) ist sie laut ABE "elektrisch eingraviert" und nicht geschlagen.
      Da ist dem Prüfer wohl aufgefallen dass da etwas nicht ganz richtig ist und er hat das Auto so nicht abgenommen.
      Wenn die Nummer verloren gegangen ist, dann gibt es ein Prozedere wie die Nummer wieder eingeschlagen werden muss, die Nummer wird mit TÜV Begrenzungsstempeln begrenzt, etc. Ist wohl nicht so gelaufen, also ist dass nicht die richtige Fahrgestellnummer.

      Wenn der Prüfer vorschlägt, den Bereich so weit frei zu legen dass er sehen kann dass es keine andere Nummer gibt und dann die eingeschlagene Nummer akzeptieren würde, ist dass ein good will. Auf den Kosten bleibt wahrscheinlich der Eigentümer sitzen, Eigentum verpflichtet.

      Wenn er dass jetzt so abnimmt, seih froh.

      Meiner Erfahrung nach heist es bei solchen alten Autos nur "Nummer ist Nummer", aber dass sieht halt nicht jeder Prüfer so...
      Guten Abend!
      ..dazu gab's mal einen Artikel in der Oldtimer Markt 1/2021: Ärger mit der FIN
      Da hat ein Markenkollege seinen Diplomat A nicht durch die HU bekommen, weil die FIN nicht eingeschlagen war; die Antwort des GTÜ-Oldtimerspezialisten: erst ab Erstzulassung Oktober 1969 muss die FIN direkt eingeschlagen sein; bei älteren Fahrzeugen darf die FIN auch in ein festgenietetes Blechschild geprägt sein (Stichwort: Übergangsvorschrift FIN).
      Vielleicht hilft das weiter.
      Gruß, Henrik
      in der Bedienungsanleitung / Betriebsanleitung des P1 ist die Position sowie die Beschaffenheit ( elektrisch eingraviert ) der FIN beschrieben.
      Daß die FIN eingeschlagen sein muß, ist erst, wie Henrik bereits erwähnt hat, ab 1969 vorgeschrieben.

      Der TÜV - Prüfer hatte aber nicht zu viel verlangt, als er die Stelle, an der die ursprüngliche Eingravierung gewesen war, blankschleifen lies.
      Wenn ich richtig verstanden habe, wurde der Wagen letztendlich ja positiv abgenommen.

      Schönen Abend noch :wink:
      Moin Olli


      Ich habe da gerade woanders etwas Tolles gesehen. Da habe ich richtig Freude gehabt. Dann mal auf zu schönen Fahrten bei dem Wetterchen.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1

      Wiku schrieb:

      Zulassungsangelegenheiten sind in Deutschland teilweise unterschiedlich geregelt. Da können sogar innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Regelungen bestehen.


      Nicht nur das, es kann schon je nach Zulassungsstelle Unterschiede geben! So habe ich mal gehört, daß man in Münschen keinen Borgward, DKW oder Glas mehr zulassen kann, weil die die Hersteller-Schlüsselnummer nicht mehr im Computer haben. Die Betroffenen müssen sich dann erst einmal im benachbarten Dachau einen Briefkastenwohnsitz suchen, wo die Zulassung kein Problem ist.

      Solche Unglaublichkeiten deutscher Behördenbürokratie werden offenbar von der Mehrzahl der Bundesbürger mit geradezu unglaublicher Leidensfähigkeit hingenommen, daß sich niemand darüber aufregt.

      Angesichts der Fragestellung frage ich mich, was der uns der ganze EU-Quatsch eigentlich bringt, wenn man noch nicht einmal ein Auto aus dem benachbarten Ausland ohne Papierkrieg ummelden kann!

      Tschüß
      Klaus

      altopelfreak schrieb:

      Solche Unglaublichkeiten deutscher Behördenbürokratie werden offenbar von der Mehrzahl der Bundesbürger mit geradezu unglaublicher Leidensfähigkeit hingenommen, daß sich niemand darüber aufregt.



      Nützt ja nix. Musse durch.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




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      Wenn wir eine Bodengruppe geschweißt haben, und die Finn war weg ( Rost). wurde eine neue Finn eingeschlagen und auf der Rechnung und im Scheckheft vermerkt. Meis war die Finn wie Original, und das ersetzte Blech groß genug um kein Misstrauen aufkommen zu lassen. Und wenn die GM aus Amiland kamen, musste die Finn erst mit Aufwand gesucht werden, meist aber am rechten Rahmen. Lass dir die Eingeschlagene Finn vom Tüv bestätigen, dann hast du beim nächsten mal Ruhe, der Mann arbeitet nicht ewig, und dann kommt ein anderer.
      Gruß Ingo aus 71083 Herrenberg/Württemberg , Opel Rekord PII Limo L 4 Türig mit Faltdach.