TÜV Prüfer gesucht

      Ich glaube, da kommt auch viel auf den Prüfer an. Bei meinem Rekord B aus Belgien war nirgendwo eine Nummer zu finden, und da ich den Motorraum eh noch restaurieren wollte,
      hat es mir nix ausgemacht, die üblichen Stellen frei zu schleifen. Da nix vorhanden war, wurde die Nummer vom Typenschild genommen und es so eingetragen.
      Hatte im Winter den kompletten Motorraum blank geschliffen, da war wirlich nirgendwo ne Nummer ...
      Es ist - wenn vielleicht auch rechtens - schon ein heftiger Eingriff, wenn der Besitzer eine zusammenhängende Lackierung zerstören muss, um die FIN freizulegen.

      Bei einem Luxusauto, das gestohlen sein könnte, ok. Aber bei einem alten Opel - welche Bedeutung hat die FIN für die Verkehrssicherheit?
      Viele Grüße
      Günther :daumen1:

      Gartetalbahn schrieb:

      Es ist - wenn vielleicht auch rechtens - schon ein heftiger Eingriff, wenn der Besitzer eine zusammenhängende Lackierung zerstören muss, um die FIN freizulegen.

      Bei einem Luxusauto, das gestohlen sein könnte, ok. Aber bei einem alten Opel - welche Bedeutung hat die FIN für die Verkehrssicherheit?


      Die STVZO unterscheidet aber nicht im Fahrzeugwert.
      Dass die FIN ab 1969 erst eingeschlagen sein muss ist richtig, aber bei unseren Opeln ist sie eben elektrisch eingraviert und dass steht nicht nur in der Betriebsanleitung sondern auch in der ABE von den Fahrzeugen und hat erst einmal grundsätzlich so zu sein.

      Ein "Eingriff" ist es nicht, der Prüfer hat nix kaputt gemacht, er hat nur nen Mangel gefunden, für die Beseitigung ist erstmal der Fahrzeugeigentümer zuständig...

      Das Problem ist nicht der TÜV der deppert ist, sondern dass Problem ist doch derjenige der die FIN weggestrahlt hat und falsch eingeschlagen hat. Da kann der TÜV Prüfer nix für. Seih froh, dass er sich drauf eingelassen hat, die eingeschlagene FIN zu akzeptieren nach dem in dem Bereich keine andere gefunden wurde. Er hätte auch sagen können, die ist nicht richtig und er nimmt die nicht ab, dann hast du ne richtige Rennerei mit Straßenverkehrsamt & Co...

      Der Prüfer ist schließlich schlussendlich dafür verantwortlich sicher zu stellen dass die Fahrgestellnummer zum Auto passt. Da kann er ja nix für. Die Gesetze kommen aus Berlin, Beschwerdestelle findet sich bei der Bundesregierung am Platz der Republik 1.

      Beim A Rekord ist dass Thema noch lustiger, da ist zwar n Feld in der Spritzwand für ne FIN, da ist aber nie eine drinnen, die ist in der Regel wirklich nur auf dem auf genietetem Blechstreifen im Motorraum. So steht es auch in der Bedienungsanleitung. In der ABE des Autos steht aber, dass sie in dem Feld eingeschlagen ist, nur, dass hat Opel m.W. nie gemacht ^^