07 Kennzeichen

      07 Kennzeichen

      Hallo Oldtimer Liebhaber.
      Möchte diesen Thread mal platzieren, um Erfahrungen von euch zu bekommen im Bereich 07 Kennzeichen.
      Schon viel darüber gelesen. Aber mir fehlen die Berichte und Erfahrungen.
      Wenn ich zwei Oldtimer habe, lohnt sich das? Kann ich noch Hochzeiten fahren?
      Spare ich wirklich dadurch oder wird das dann zur bürokratisch?
      Bin gespannt auf euere Erfahrungen und Meinungen und sage schon einmal danke, dass ihr euch die Zeit nehmt um mir zu berichten.
      Gruss HK
      Opel Rekord P2 Bj.1962 1,7 L
      Opel Kapitän PL Bj. 1962 2,6 L
      Fiat, Carado I339, Bj. 2020, 2,5 L

      :alt002: P2.Fra.nkheix.de
      Nabend Frank,
      die 07 ist sehr eingeschränkt im Gebrauch.
      Jegliche kommerzielle Nutzung wie Hochzeitsfahrten sind nicht mehr möglich.
      auch nicht Sonntag mal zur Eisdiele oder so,
      zugelassen sind nur noch Bewegungsfahrten, Fahrten zu Oldtimertreffen und Werkstattfahrten.
      Über die Fahrten ist ein Fahrtenbuch zu führen.
      Ich bin bis Morgen Abend unterwegs, Montag sende ich Dir mal die Auflagen und Regeln der Stadt Bochum zu.
      bester Gruß Rainer
      :wink: bleibt Alle gesund und gut gelaunt
      Hallo HK-56,

      seit ca. 20 Jahren besitze ich die 07er Kennzeichen. Zu Anfang mußten die Autos lediglich 20 Jahre alt sein. Nicht einmal eine HU war erforderlich. Das ist, Gott sei Dank, strenger geworden.
      Um jetzt ein Fzg. frisch in den Fzg.Schein eintragen zu lassen, braucht es ein H - Gutachten ( Fzg. min. 30 Jahre alt ) und eine gültige HU. Anschließend muß keine HU mehr durchgeführt werden. Der Halter ist dann selbst für einen verkehrstüchtigen Zustand verantwortlich. Ein Fahrtenbuch ist ständig zu führen !
      Als Neubewerber für ein 07er braucht man : Ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Mitgliedschaft bei einem Oldtimerverein und natürlich einen Versicherungsnachweis ( EVB-Nr. ). So ist das jedenfalls im Landkreis Karlsruhe.

      Zu Benützungszwecke - im Fahrzeugschein steht: Für Probefahrten, Überführungsfahrten, An -u. Abfahrten sowie die Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer und Fahrten zum Zweck der Wartung u. Reparatur. Das war`s .

      Es können, ich meine, bis 8 Fahrzeuge im 07er Schein eingetragen werden. Steuer -u. Versicherungskosten wie für einen einzigen Oldtimer. Es lohnt sich also ab 2 Fahrzeuge.

      Liebe Grüße, aus Nordbaden :wink:
      Hallo Frank, ich weiß nicht, ob ich hier second hand Erfahrungen berichten darf.
      Du weißt ja, dass ich keine Sammlernummer habe.

      Bei uns in der Gegend hat der Eine oder Andere das dran gegeben mit der roten 07.
      Die wurden ständig kontrolliert und haben immer wieder Ärger bekommen.
      Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird.

      Man kann aber doch mittlerweile das H-Kennzeichen mit dem Saisonkennzeichen kombinieren. Vielleicht wäre das eine Lösung für dich?
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Moin Frank,
      ein 07-Kennzeichen kann zu Problemen im Ausland führen, weil es schwierig ist zu erklären, warum eine Wartungsfahrt an die niederländische Nordsee führt.

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Ich habe auch noch eine seit 1995, aber schon ewig nicht mehr benutzt. In den Anfangsjahren mußte ich noch halbjährlich das Fahrtenbuch bei der Zulassungsstelle vorzeigen, um die Rote 07 wieder für das nächste halbe Jahr verlängert zu bekommen. Die Steuer mußte aber dennoch für ein Jahr im voraus bezahlt werden. Dafür war für die Fahrzeuge weder gültiger Brief noch TÜV erforderlich. Es galten 20 Jahre Mindestalter und die Versicherung war relativ teuer. Anhängerbetrieb strengstens verboten.

      Erst mit der neuen ZVO ab 2008 änderte sich das dahingehend, wie die anderen es schon beschrieben haben. Viele Detailfragen werden aber immer noch je nach Bundesland, Regierungsbezirk bis hinunter zur einzelnen Zulassungsstelle innerhalb ein- unddeselben Kreises nach eigenem Gutdünken der Behörden gehandhabt. (Z. B. wieviele Fzge, vieviele rote Schilder ec.). Einen Rechtsanspruch hat niemand auf irgendetwas. Die strengen Einschränkungen gelten natürlich weiterhin und man sieht die 07er im Strassenverkehr auch nur noch sehr selten. Sobald das Auto irgendeinen erkennbaren Nutzzweck erfüllt, geht es in Richtung Mißbrauch. Wer beim Baumarkt vorfährt und z. B. angibt, er sucht passende Wischerblätter, sollte besser keine Farbeimer und Holzzuschnitte dabei haben.

      Was viele nicht wissen: Rote Nummer, auch die 07, ist keine Zulassung im rechtlichen Sinne.

      Es lohnt sich eigentlich nur für größere Sammlungen, bei denen jemand für alle 2 Jahre TÜV keine Zeit mehr hat und die nur regelmäßig bewegt werden sollen oder nicht zulassungsfähige Exoten.

      Eigentlich gehört das Thema in die Rubrik "Vorschriften, Richtlinien, Versicherungsfragen & Recht".

      Tschüß
      Klaus
      Um auf HK zurück zu kommen. In den Nutzungsbdingungen für H-Kennzeichen sind gewerbliche Fahrten ebenfalls ausgeschlossen, also auch Hochzeitsfahrten. Meist wird solch eine Nutzung toleriert kann aber auch noch im Nachhinein richtig teuer werden da es sich vor Allem um (KFZ-) Steuerhinterziehung handelt.

      07 rote Nummer ist nochmals sehr stark beschränkt und gewerblich völlig ausgeschlossen.
      Gruß
      Johannes
      Moin

      altopelfreak schrieb:

      Sogar Geschäftswagen mit H sind inzwischen steuerlich absetzbar.



      Genau so ist es. Ich setze meinen Lieferwagen ebenfalls dafür ein wofür er einmal gebaut wurde. Zum Ausliefern im Partyservice.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      07er sind im Ausland grundsätzlich nicht verboten. Es gibt allerdings dazu verschiedene Ansichten der ausländischen Polizei. In Frankreich u. Spanien ist es problematisch. Da wurden schon mal Autos beschlagnahmt. In Österreich und Italien unproblematisch ( Eigenerfahrung ). In der Schweiz mußte ich an der Grenze einmal 1/2 Std. warten, bis die Grenzer telefonische Freigabe zur Weiterfahrt von ihren Vorgesetzten erhielten. Es gibt inzwischen Vordrucke, zum Mitführen, in verschiedenen Sprachen. Erhältlich bei ADAC od. DEUVET. Hier erhält man auch Auskunft zu den einzelnen Länder.

      Es ist empfehlenswert, immer das Fahrziel / die Veranstaltung in ausgedruckter Form mitzuführen, um die Fahrt begründen zu können. Z.B. die Einladung / Anmeldung zum Opeltreffen ausgedrückt im Handschuhfach zu haben.

      Fahrten mit Anhänger sind nicht verboten, aber auch nirgend wo schriftlich erlaubt. Also nicht viel nachfragen, denn kein Verwaltungsmensch wird auf so eine Frage, auf eigene Verantwortung, darauf mit "ja" antworten.
      Ich habe bei meiner Versicherung, beim Ausfüllen des Versicherungsvertrages, schriftlich festgehalten, daß ich mit der 07er auch mehrtägige Oldtimertreffen besuche und dazu einen ( zugelassenen ) Anhänger mitführe. Dies wurde akzeptiert.

      Das 07er kostet, pauschal, ca. 193.- Euro Jahressteuer. Egal wieviel und was für Fzg. darauf eingetragen sind. Ebenso kostet das 07er ab ca. 45.- Euro Jahresbeitrag für die Haftpflichtversicherung ( abhängig vom Anbieter ).

      Außer der einen, oben erwähnten Kontrolle in der Schweiz - und einer größere "Komplikation" in Spanien, bin ich in den mehr als 20 Jahren nie kontrolliert worden.

      Liebe Grüße, und bleibt alle gesund !

      altopelfreak schrieb:

      Eigentlich gehört das Thema in die Rubrik "Vorschriften, Richtlinien, Versicherungsfragen & Recht".
      Erledigt.
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      Hallo Mädels und Jungs, das haut mich um, die ganzen Informationen.
      Bei der Entscheidungsfindung wird mir das sehr helfen.
      Auch hier sieht man wieder die Erfahrungen, was hier im Forum durch die Teilnehmer einfließt.
      Danke und nochmals Danke
      Gruss Frank
      Opel Rekord P2 Bj.1962 1,7 L
      Opel Kapitän PL Bj. 1962 2,6 L
      Fiat, Carado I339, Bj. 2020, 2,5 L

      :alt002: P2.Fra.nkheix.de
      Was ich allerdings bei der heutigen Regelung nicht so ganz verstehe, wie eine Oldtimer-Eingangsuntersuchung nach §23 durchgeführt werden kann, ohne daß ein deutscher Brief vorliegt bzw. eine Betriebserlaubnis besteht. Denn die Oldtimer-Untersuchung beinhaltet ja nicht automatisch eine Vollabenahme, sondern lediglich die HU.

      In der Praxis scheint es aber kein Problem zu sein. Es sollte demnach möglich sein, einen z. B. in der Schweiz oder in Schweden erworbenem Oldie nach Durchlauf der Oldtimer-Untersuchung auf die Rote 07 setzen zu können. Bei manchen Zulassungsstellen ist es sogar möglich, die Untersuchung innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.

      Vielleicht kann @Tausi mehr dazu sagen.

      Tschüß
      Klaus
      Wie schon erwähnt, will hier in der Gegend eigentlich eher selten jemand eine 07, hab ich schon ewig nicht mehr gemacht. Ich gebe dir Recht, ohne Betriebserlaubnis würde ich gar nicht anfangen. Aber ich weiß auch nicht alles. Dass man die AHK nach altem/nationalem Recht nicht mehr "eintragen" muss, weiß ich auch erst, seit die Frage hier aufkam.

      Vielleicht war das doch noch eher aus der Zeit, wo die 20 Jahre für die rote 07 noch galten. Aktuell kann ich mir das nicht vorstellen. Damals hat ja auch jedes StVA sein eigenes Süppchen gekocht. Ich weiß, dass ich für einen Kumpel aus Mönchengladbach alle 2 Jahre eine "Prüfung der Verkehrssicherheit" an seinen Autos machen durfte. Diese Dienstleistung gibt es bei uns gar nicht. Wenn ein Fahrzeug verkehrsunsicher ist, ist das das Ergebnis einer Hauptuntersuchung.

      Für die §23 Abnahme nehmen wir das gleiche Produkt wie für die Prüfung zur roten 07. Es wird nur angeklickt wofür das sein soll, die Rechtsgrundlage wird also die Gleiche sein (Ich müsste mal gucken was sich am Text überhaupt ändert).

      Heutzutage ist der 23er eine Hauptuntersuchung vorangestellt. Die Bedingungen für diese sind klar.
      - Es muss ein deutscher Brief vorliegen (egal wie lange abgemeldet)
      - Ein in Deutschland zugelassenes Auto geht natürlich auch.
      - Bei neueren, aus der EU stammenden, Autos reicht auch eine EG-Betriebserlaubnis.

      Letzteres kommt relativ häufig vor bei den so genannten "Grauimporten" oder "EU-Fahrzeugen". Wenn wir über die EG-Betriebserlaubnis/ECE-Konformitätserklärung eindeutig den Fahrzeugtyp identifizieren können, reicht tatsächlich nur eine Hauptuntersuchung um den Wagen hier zuzulassen. Das kommt aber für die Oldtimer noch nicht in Frage. Es kann aber auch nicht mehr lange dauern, ich glaube Anfang der 90er gab es die ersten Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis (war das der Sprinter?).

      Für USA-Importe, Autos aus der Schweiz und neuerdings auch aus England, geht auch das nicht. Die gehören nicht zur EU. :pardon:
      Hier hilft dann nur die "Vollabnahme", also §21. Das geht auch in Kombi mit einer anschließenden 23er.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Hallo Dirk,

      wenn das tatsächlich so ist, daß für aus dem Ausland gekaufte Oldies (gehe jetzt mal von der Zeit vor der EWG aus) eine Vollabnahme, sprich deutscher Brief erforderlich ist, dann ist die 07 für viele ohnehin sinnlos geworden. Wäre aber ein Widerspruch zum grundsätzlichen Sinn roter Nummern, mit welche ja gerade auch Fzge. ohne jede Betriebserlaubnis bewegt werden können.

      Bei den Roten Händlernummern mit 06 geht das ja alles. Warum hier jetzt für Oldtimer eine einschränkende Restriktion gemacht wird, ist nicht einzusehen.

      Tschüß
      Klaus
      Ist ja alles etwas komplizierter geworden. Habe meine 07er Nummer (ist noch eine 06 am Kennzeichen) schon seit es diese Ausnahmegenehmigung gibt! Die musste man einfach beantragen mit Auszug aus dem Verkehrsregister und Führungszeugnis. Dann bekam man ein rotes Heftchen in das man das jeweilige Fahrzeug eintragen musste und damit zur Zulassungsstelle fuhr. Dort wurde eine Kopie des KFZ Briefes gemacht, zu den Akten geheftet damit nachvollziebar war, welches und wie viele Autos auf dem jeweiligen roten Kennzeichen gemeldet sind! Einen amtlichen Stempel ins Heftchen und gut war´s!! Ebenso verhielt es sich wenn eins der Autos verkauft wurde, zur Zul. Stelle, Auto im Heftchen durch gestrichen und die Kopie vom Brief vernichtet! Hat, denk ich so gut wie nix gekostet! Heute muss ich, wenn ich ein Auto darauf eintragen möchte einmal eine HU machen!
      Ja, und nach der alten Regelung genügte irgendeine Kopie aus welcher die Daten hervorgingen.
      Wer wollte, konnte sich vorab damit einen Roten Schein ausstellen lassen, für ein Auto, das er noch gar nicht gekauft hatte und vielleicht noch im Ausland stand, um es dann einfach auf eigener Achse nach Hause zu fahren.

      Hatte damals auch einen Hanomag-Hubwagen von einem Freund zeitweise unter meiner roten Nummer.