Anhängerlast

      Anhängerlast

      Guten Morgen,
      Wie ich ja schon in der Vorstellung geschrieben habe, fehlt bei unserem neuerworbenen P2 die Anhängerlast unter 0.1 und 0.2 im Fahrzeugschein.

      Wie können wir dem TÜV denn beweisen, dass man eigentlich was ziehen darf? Denn die AHK muss ja garantiert eingetragen werden.
      Gibt es irgendwelche Datenblätter von Opel?
      Unseren Opelhändler kann man vergessen, da hatten wir mal wegen des Kadett was gefragt und der war ihnen zu alt.

      Und wir brauchen ja auch bestimmt ein anderes Blinkrelais, wo werden wir denn da für 6V fündig?

      Wir hatten uns das so einfach vorgestellt
      Schönen Tag noch.
      VG Sandra und Marcus
      Willkommen im Club der alten Fahrzeuge.
      Blinkrelais für den Anhängerbetrieb kann man hin und wieder bei eBay bekommen, eventuell hat einer der bekannten Alt-Opel-Teilehändler auch so etwas am Lager. Hier gibt es auch Berichte wie der Anhänger elektrisch angeschlossen werden kann, sogar so dass der Anhänger auf 12V bleiben kann und somit bei Zugfahrzeugwechsel nicht immer alle Glühbirnen ausgetauscht werden müssen. Mit der Hilfefunktion und viel lesen findet man praktisch alles was man so benötigt.
      An eurer Anhängerkupplung sollte ein Typenschild angenietet sein, mit Hilfe dieser Daten sollte es möglich sein die passenden Papiere für den TÜV zu besorgen. Am besten hier mal detailliert (mit Foto?) nachfragen vielleicht kann einer der Forumskollegen dann eine Kopie zur Verfügung stellen. Der TÜV sollte aber auch selbst dazu etwas in Ihrer Datenbank haben - einfach mal dort nachfragen, das hilft auch bei der späteren Eintragung wenn der Prüfer weiß was auf ihn zurollt.
      Gruß
      Johannes
      Halo,

      hätte noch eine Briefkopie von meinem damaligen P2 1700. Dort ist 500 kg ungbebremst eingetragen. In den meisten Fällen hilft das Vorlegen einer Briefkopie beim TÜV, obwohl, wie Johannes schon schrieb, die eine Datenbank dafür haben sollten.

      Für den Anschluß des Blinkrelais gibt es eine Abhandlung im Werkstatthandbuch.

      Wenn es hilft, kann ich das heute im Lauf des Tages mal einscannen.

      Doch ich würde zudem klären, ob AHKs heute überhaupt noch eingetragen werden müssen. Bei unserem Golf 1 war das auch nicht mehr notwendig.
      Vielleicht kann @Tausi - Dirk dazu etwas sagen.

      Tschüß
      Klaus
      Moinsen,

      wenn ihr deutsche Papiere habt sollte da die ABE Nr. drinstehen,ist die 1803/1-dort steht verbindlich für alle Prüforganisationen die Anhängelast drin. Weiterhin sollte dann hierbei erwähnt sein das mittlerweile alte AHK´s mit denen mit "e" Prüfzeichen AHK´s gleichgestellt, also eintragungsfrei sind. (Vorausgesetzt mit den richtigen Schrauben vom Fachmann verschraubt). Zum Relais kann man sagen das Elektronik Blinkgeber ein Fortschritt sind-da gibt es im Netz am besten verfügbar die von Hella. Oder mal "unseren" Alfred nach seiner bewährten 6 Volt Anhänger Blinkbox fragen-die kann schon einiges verbessern. Werden sicher unsere Caravanfahrer die diese bereits verbaut und im Einsatz haben bestätigen.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Neben der Frage der Spannung wäre auch zu klären, wie die Elektrik im Hinblick auf das intermittierende Brems-Blinklicht gestaltet werden soll.
      Mit einem Wohnanhänger von 1973 wäre es ja kein wirklich zeitgenössisches Gespann, so daß die Anhängerstecker nicht ohne weiters passen werden. Früher gab es dafür entsprechende Adapter.
      Hallo Sandra u. Marcus,

      von mir auch ein herzliches Willkommen. Ich bin auch ein Oldi - Wohnwagen - Fahrer. Habe die letzten 30 Jahre immer wieder verschiedene Oldi - Gespanne gehabt, bzw. hergerichtet.
      Meine Erfahrung zeigt, daß die meisten Sachverständige keine Freunde solcher Gespanne sind. Meine Vorredner ( Vorschreiber ) haben schon die richtigen Antworten dazu gegeben. Also hartnäckig bleiben, notfalls eine andere Prüfstelle wählen.
      Für ausgewachsene Wohnanhänger seid Ihr auf die gebremste Anhängerlasten angewiesen. Das sind bei meinem P1, eingetragene 800 kg. Dazu darf man noch die Stützlast zurechnen ! Lasse Euch gerne eine Kopie per Handy App zukommen.
      Wenn Ihr die serienmäßige Blinkanlage habt und immer den gleichen Hänger anhängt, dann gibt es eine einfache, billige Lösung. Setzt einfach im Hänger an den Blinklichter LED`s ein. Gibt`s bei Ebay. Die Dinger sind richtig hell und Eure Blinkanlage bemerkt den Anhänger gar nicht. Nachteil, eigentlich nicht zugelassen und die Kontrolle am Armaturenbrett kann auch nichts anzeigen. Funktioniert bei mir jetzt schon 4 Jahre einwandfrei.
      Wenn Ihr es elegant und fachgerecht haben wollt, dann gibt es hier im Forum den Alfred.H. und den Mark. Von diesen beiden sind hier über dieses Thema aussagekräftige Berichte vorhanden.
      Zum Oldtimergespann Fahren, habe ich hier im Forum, bereits meine Erfahrungen niedergeschrieben.

      Viel Spaß und Grüße aus Nordbaden :wink:

      rekord59 schrieb:

      Weiterhin sollte dann hierbei erwähnt sein das mittlerweile alte AHK´s mit denen mit "e" Prüfzeichen AHK´s gleichgestellt, also eintragungsfrei sind.


      Woher kommt die Information Stephan?
      Du glaubst also, dass sich Texte in alten Dokumenten von alleine umschreiben,
      weil für neuere Bauteile mittlerweile EU-Bestimmungen gelten?

      Haben sich bei deinen Autos auch selbstständig OBD-Steckdosen gebildet?


      Aber es ist wohl tatsächlich so, Anbauabnahme für AHK mit nationalem Prüfzeichen nicht mehr erforderlich. :nein:
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      So mein lieber Dirk, ich kann das ja mit den Halbwahrheiten gar nicht so leiden die Info zur Aufhebung der Eintragungspflicht von alten AHK´s und somit die Gleichstellung steht im Informationssystem des KBA Nr. 07-01 Typgenehmigungsverfahren nachzulesen. Unabhängig davon hatte ich mich auch noch versucht "endschlau" zu machen was die Pflichtverwendung von Schläuchen bei humplosen Felgen in Verbindung mit Gürtel/Radialreifen angeht wo der "Fred" hier damals aktuell diskutiert wurde...abenteuerliche Auskünfte gab es da...und da soll noch einer sagen hier bei uns ist alles geprüft genormt und irgendwie eingeordnet...nix von diesem. Immer wieder nur gefährliches Halbwissen was in der Szene unterwegs ist. :)

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      @rekord59

      Wenn man den Witz erklären muss, war er nix.

      Bleib ruhig Stephan. Dass die Anbauabnahme für die alten AHK wohl weggefallen ist, habe ich doch schon bestätigt.

      Der Witz sollte sein, dass sich deine alten ABG-Texte (z.B. für ne AHK aus 1968) nicht von alleine auf EU-Recht "updaten"/selbst umschreiben werden.

      Aber lassen wir das, alles gut.
      Küsschen
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Das hab ich schon so verstanden wie du es gemeint hast-mir ging es um die Allgemeinheit die wie geschrieben immer dem gefährlichen Halbwissen unterliegt. :) Dann kann sich der den´s interessiert einlesen. Du warst halt der der den Stein ins Rollen gebracht hat. Danke für´s Küßchen...gleich eins zurück. Hehe.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Offensichtlich gibt es selbst beim P2 unterschiedliche Werte: In meinem Brief steht 500 kg ungebremst, ein anderer schrieb, er hätte 800 kg drin stehen, zusätzlich einen Wert für gebremste Last.

      Die nächste Frage ist, ob alles was in der ABE steht, in jedem Fall auch im Brief sehen muß. Vielleicht ist die ABE ja ausreichend und es muß gar keine Anhängelast eingetragen werden.
      Tschüß

      Klaus
      Tach Klaus,

      generell werden ja bei einer Abnahme/Prüfung vom Prüfer/Gutachter alles was wichtig aus der ABE entnommen und in die "Begutachtung" geschrieben-dieses Gutachten dient dann der Zulassungsstelle als "Datensatz" der eingepflegt wird-wenn da Dinge/Daten vergessen oder unterschlagen werden fehlen sie nachher im Schein/Brief...oder die Zul.Stelle hat keine kompetenten Mitarbeiter, ist ja so schon oft vorgekommen was der Grund für sehr unterschiedliche Papierausführungen bzw. Datenmengen ist.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      @'Sandra und Marcus Moehl : Das würde ich darauf ankommen lassen. Vergleicht Eure FgNr. mit der in dem gezeigten Brief für Leweling, da werden die ersten drei Ziffern übereinstimmen. Dann der Hinweis, dass die beiden Modelle sich ja nur in der Karosserieform und nicht in der Technik unterscheiden, sollte genügen.
      Der Senior-Typreferent für P-Rekord in der AltOpelInteressengemeinschaft *119
      YouTube Kanal: Heini Humbug (LauxTonbildschau(OPEL),