AOIG Panorama Treffen 2022 in Arbon CH

      AOIG Panorama Treffen 2022 in Arbon CH

      Hallo liebe Forumsgemeinde

      Nun ist das Anmeldeformular für das nächstjährige Panoramatreffen aufgeschaltet.
      Nach dreissig Jahren findet das Panoramatreffen wieder mal in der Schweiz statt.

      Wir hoffen auf eine rege Teilnahme.

      Pirmin

      Hier der Link: alt-opel.eu/typengruppe13/einl…orama-treffen-2022_v3.pdf

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von „Pirmin“ ()

      Hallo,

      meine Einladung ist gerade raus.

      In der oben verlinkten pdf ist die E-Mail-Adresse des Hotels info@seegarten.ch falsch, diese gehört zum gleichnamigen Restaurant in Kreuzlingen!

      Die korrekte Adresse des Hotels in Arbon ist info@hotelseegarten.ch (siehe hotelseegarten.ch/)

      Pirmin habe ich bereits informiert.

      Viele Grüße, Jörg

      Mails in die Schweiz gehen sehr schnell, ich hatte die Hotelrezeption live am Telefon, die Mailübertragung dauerte maximal 2 Sekunden, dann war sie beim Hotel sichtbar.
      @Pirmin Hallo Pirmin, nur zur Sicherheit. Die Reservierung für das Camping kann erst ab 01.12.2021 erfolgen und diese soll dann jeder direkt beim Campingplatz Buchholz in Arbon vornehmen oder?
      97650 Fladungen/Rhön - Opel Rekord P2 Coupe 04/1962 und Opel C Kadett Limousine 03/1979 - AOIG #4509
      Das Leben ist hart, aber ein Opel Rekord P 2 ist härter !!!
      Jürgen mit Diana
      :thumbup: :saint:

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      rekord59 schrieb:

      Hallo Pirmin,

      :) darf man 10 Mon. vor dem Treffen schon schreiben das man sich freut ?? Hehe. Wir freuen uns !! :)

      Gruß aus WZ Stephan


      Nö, darfste nicht :zunge:

      Wir freuen uns auch, aber melden uns an wenn das mit dem Camping klar ist.

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      @Pirmin Moin Gemeinde, hallo Pirmin.

      Wir haben mal auf der Website vom Campingplatz gestöbert. Uns interessiert, wie es sich mit einer evtl. Stornierung einer Buchung verhält.

      Wann muss der Buchungspreis bezahlt werrden?
      Bis wann kann man stornieren?
      Ab wann fallen Stornokosten an?

      Eine E-Mail an den Campingplatz wurde beantwortet damit, dass erst eine verbindliche Buchung vorliegen muss, um meine Fragen zu beantworten.
      Kannst du da mal nachfragen Primin? Ich wechsle nämlich gerade meinen Arbeitsplatz und bin mir nicht 100 % sicher, ob wir im August teilnehmen können.

      Vielen Dank und eine schöne Woche an Alle!
      97650 Fladungen/Rhön - Opel Rekord P2 Coupe 04/1962 und Opel C Kadett Limousine 03/1979 - AOIG #4509
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      Jürgen mit Diana
      :thumbup: :saint:
      Hallo liebe P-Treffen Fahrer,
      da wir mit dem Wohnmobil und Oldtimer auf Auflieger anreisen, habe ich mir mal die Schweizer Zollbestimmungen angesehen.
      Dabei gibt es Punkte zu beachten:
      1. Sollte das Zugfahrzeug und/oder der Transportanhänger über 3,5t Gesamtmasse haben ist, anstelle einer Vignette, eine Schwerlastabgabe zu entrichten. Anders als die Vignette hat man diese Abgabe für alle Strecken in der Schweiz zu zahlen. Diese Abgabe wird auf einem Formular vom Schweizer Zoll bestätigt. Die 3,5t-Grenze gilt getrennt für Zugfahrzeug und Anhänger. Wen das betrifft mal Online schauen, welche Zahlmöglichkeiten es da gibt.

      2. Der Oldtimer (in der Schweiz "Veteranenfahrzeug" oder "Veteran") müsste bei Einfuhr auf den Hänger eigentlich angemeldet und bei Ausfuhr abgemeldet werden. Aber hier gibt es eine Ausnahmeregel beim Schweizer Zoll, die diese Meldungen bei Anreisen zu Veteranentreffen erübrigt. Diese Richtlinie nennt sich R13-1.3.18. Leider kann die nicht öffentlich eingesehen werden, aber der Beamte am Schweizer Zoll hat mir freundlicherweise die Nummer genannt. Er meinte, dass wäre besser, da "die Kollegen an der Grenze das nicht jeden Tag hätten". Also diese Nummer am besten mal ins Reisegepäck.

      3. Wer tonnenweise Ersatzteile mitnimmt, der könnte allerdings bei Kontrolle ein Problem bekommen und eine Ein- und Ausfuhrerklärung machen müssen. Also besser eine Liste der Teile parat haben. Gilt nicht unbedingt für Teile, die am eigenen Vetranen gebraucht werden.

      4. Mit dem mitgeführten und nicht einfuhrgemeldeten Oldtimer darf kein Schweizer Staatsbürger fahren, nicht mal eine kurze Strecke. Der Zollbeamte hat mich da dreimal drauf hingewiesen. Jeder darf, nur kein Schweizer.

      5. Vignette (Ausnahme siehe 1.) nur nötig, wenn in der Schweiz die Autobahn gefahren wird.

      Das alles nur zur Info, macht was draus.

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Ja, bei großen Teilemarktbeständen muss man vorsichtig sein.
      Die Einfuhr eines Oldtimers ist in der Regel so lange egal, wie dass Fahrzeug eingelöst ist (zugelassen).
      Bei Anhängerfahrten über die Autobahn (ich weis nicht ob das nötig ist) muss für das Zugfahrzeug UND den Anhänger eine Vignette gelöst werden.
      Ob bei Anhängergespannen über 3,5 Tonnen eine PSVA nötig ist, weis ich ehrlich gesagt nicht...

      Ich komme mit meinem LKW und Anhänger, damit bekomme ich eine Befreiung von der PSVA (Pauschalen Schwerlast Verkehrs Abgabe) in der Schweiz direkt vom Zoll, dass heist ich fahre auf den Zollhof, hole mir den Zettel rechts im Büro den Zettel ab und ich muss dann für meinen Anhänger eine Vignette kaufen, weil der Anhänger noch keine 30 Jahre alt ist. Das Auto was drauf steht und zugelassen ist ist egal.
      Die Schweizer zumindest in Basel am Zoll sind übrigens sehr nett und freundlich. Ich bin da die letzten Jahre oft rüber gefahren, natürlich muss man sich an die Gesetze halten aber wenn man die Vignette am Anhänger oder so vergessen hat, das kontrollieren die und dann muss man die halt nachlösen, da ist nix mit irgendwelchen Bußgeldern oder so...

      Ein im Ausland zugelassenes Auto darf ein deutscher Staatsbürger in Deutschland auch nicht fahren.
      Ich wüsste aber nicht warum auf dem Opeltreffen ein Schweizer mein Auto fahren sollte ^^
      Also wir Reisen über den Bodensee mit der Fähre an Friedrichshafen–Romanshorn.
      Jetzt kommt es darauf an welche Straßen wir in der Schweiz befahren
      ob wir eine Vignette brauchen
      InformationenAuf Schweizer Straßen hängt die Gebührenpflicht vom Gewicht des Fahrzeugs ab. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG benötigen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung eine Vignette
      Ob man für die Anreise zwingend eine Autobahnvignette braucht, dazu müsste Pirmin sich melden und ggfls. die Anreiseroute ohne Vignettenpflichtige Straßen einstellen.

      Ansonsten ist es eigentlich vor allem für diejenigen die das Treffen mit Urlaub verbinden wollen, einfach:
      - PKW / Wohnmobil bis 3,5 Tonnen braucht eine Vignette.
      - Anhänger braucht auch eine Vignette. Egal ob Trailer oder Wohnwagen. (Bis 3,5 Tonnen, aber n Anhänger über 3,5 Tonnen bringt eh keiner hinter nem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen mit)
      - Die Vignette reicht aus, wenn das jeweilige Gewicht, also egal ob Auto oder Anhänger unter 3,5 Tonnen liegt.

      Sollte EINE EINHEIT die 3,5 Tonnen überschreiten, muss für das Fahrzeug die PSVA bezahlt werden, die Tagesabhänig bezahlt wird. Die muss immer bezahlt werden, auch wenn man nicht auf die Autobahn fährt. Die Vignette braucht man nur für die Autobahn.
      Sollte jemand also mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen kommen, = PSVA Pflichtig.
      Ob ein Trailer dann in der PSVA ist oder eine extra Vignette benötigt, kann man beim Zoll erfragen, da muss man dann eh hin...

      Bei einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen und über 30 Jahre kann man sich beim Zoll nen Zettel holen, der einen als historisches Veteranenfahrzeug befreit. Die Befreiung ist auch für Anhänger über 30 Jahre möglich. Ist der Anhänger unter 30 Jahre, braucht er wiederum eine Vignette.
      Sollte jemand mit nem schweren Wohnmobil kommen über 3,5 Tonnen wird er sich damit aber auskennen ;)
      Für alle anderen Gilt, für die Autobahn brauchts ne Vignette am Zugfahrzeug und am Anhänger.
      Für mich (und vieleicht hat noch wer vor mit nem Opel Blitz Camper zu kommen) gilt, LKW ist frei, Anhänger braucht Vignette.

      Wenn man weiter vom Treffen aus in der Schweiz Urlaub machen will, dann sollte man nicht an der Vignette sparen.
      Waren schon in Arbon, 2021 geht prima ohne Vignette.
      So weit ich von meinem Schwager weiß, darf der Anhänger nicht breiter sein als das Zugfahrzeug, der wurde damals mit dem Motorradanhänger zurückgeschickt. Er musste einen Umweg über Frankreich nach Italien nehmen.
      Gruß Ingo aus 71083 Herrenberg/Württemberg , Opel Rekord PII Limo L 4 Türig mit Faltdach.