100kmh Regelung bei Anhängern

      100kmh Regelung bei Anhängern

      Hallo zusammen,

      folgendes berichtet jemand auf einer anderen Plattform. Ich finde das so absurd wie wissenswert ...

      Ich wollte einen Transporthänger auf 100kmh umrüsten (Stoßdämpfer etc.).
      Dann fahr ich auf der Bahn 119 und komm deutlich schneller voran.
      Um sicher zu gehen, hab ich mich an die ADAC Rechtsabteilung gewand um alle Vorschriften zu haben.
      Bei dem Gespräch fragte mich der nette Herr, warum denn überhaupt ....
      Ich meinte, dass ich dann ohne Lappen-Abgaberisiko ja auch mal 119kmh fahren kann.
      Da lachte er etwas und meinte: "Das glauben Viele. Das Problem haben wir immer wieder. Aber das sei ein Irrtum":
      Die 100kmh Regelung sei eine Ausnahmeregelung. Das bedeudet, sie gilt nur so lange, wie max 100kmh gefahren werden. Fährt man 101kmh, erlischt die Ausnahme und es gelten wieder 80kmh als erlaubte Geschwindigkeit. Man ist also bei 101kmh mit einem 100er Hänger bereits um 21kmh zu schnell.
      Bei 119kmh um 39kmh - mit entsprechenden Folgen.
      "Das wüssten leider nur Wenige: Die Polizei und die, die es erwischt hat".


      Wie absurd ist das denn? Wusstet ihr das?

      Grüße
      Christian
      als in den 1970er Jahren die Ausnahmeregelungen für Reisebusse ( 100 km/h ) erteilt wurden, war dies genau so. Wenn man da mit 110 km/h erwischt wurde, waren das keine 10 sondern 30 km/h zu schnell. Es gab damals noch keine Zwangsabregelung.
      Heute spielt das bei Reisebussen keine Rolle mehr, da, dank Zwangsabregelung, kein Reisebus ( ausgenommen bergab ) über 102, max. 103 km/h geht. Bei geblitzten 103 geht noch die Messdifferenz ab, somit ist man immer legal unterwegs.
      Wenn die Zwangsabregelung bei LKW`s genau so streng gehandhabt würde ( LKW dürfen max. 80, auf Landstraßen max. 60 km/h fahren ), dann wären viele schwere Unfälle vermeidbar. Aus unerklärlichem Grund müßen LKW`s erst bei 85 ( in der Praxis kommen da dann 87 bis 88 heraus ) km/h abregeln. Zudem erlaubt eine legale Technik, kurzfristig, eine höhere Überschreitung. :(
      Das müsste ja dann bei Wohnmobilen ähnlich sein.
      Womos über 3,5 t (bis 7,5 t) dürfen ja auch 100 km/h fahren,
      obwohl ab dreieinhalb Tonnen eigentlich 80 km/h gilt.

      In beiden Fällen (Anhänger und Wohnmobile) wurde das Ganze zunächst über eine Ausnahmeverordnung geregelt. Mindestens eine dieser zwei Gruppen wurde aber nach der (ich glaube 4-jährigen) Versuchsphase in geltendes Recht umgewandelt - also die "Ausnahme" in die "Normalität" geändert. Es kann natürlich sein, dass sinngemäß die Inhalte der Ausnahmeverordnung weiter gelten - was dann noch verwirrender ist. Wir hatten diesen Status eine Weile beim §21c StVZO (H-Kennzeichen), bis dann endlich die Regelung des §23 StVZO in Kraft getreten ist.

      Da ich aber nur mit der StVZO und nach EG mit der FZV zu tun habe, also prüfen muss, ob und welche Bedingungen der Anhänger erfüllt, habe ich von der StVO keine Ahnung. Erst recht nicht, wenn da noch EU-Recht mit rein spielt.

      Haben wir keinen Anwalt in unseren Reihen, der diesen juristischen Knoten lösen kann?

      Da käme aus meiner Sicht nämlich noch die kombinierte Frage auf:
      Gilt die 100 km/h Anhängerzulassung auch hinter einem Wohnmobil?
      Ich glaube nämlich, dass sich das nur auf Pkw-Gespanne bezieht.
      UND da auch nur bis 3,5 t zGG des Zugfahrzeugs. :hmm:
      Aber ich bin kein Jurist...
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      ich verstehe aus dem ersten beitrag ehrlich gesagt, nur bahnhof.
      kann einer das ggf. etwas aufklären?

      ich dachte es hängt vom zugfahrzeug ab, ob man mit dem hänger 100 oder 120 fahren darf?
      oder ist das von der art des hängers (trailer..) oder gewicht des hängers abhänging?

      wenn ich sehe, mit welchem tempo viele auf der autobahn mit ihre hänger ziehen, erschrecke ich manchmal (standard 120 meist....)
      Mit einen Wohnmobil max. 3,5t kann ich ohne Anhänger so schnell fahren wie es die Maschine hergibt. Mit entsprechendem Hänger max 100km/h, wenn die in den Zulassungen genannten Bedingungen eingehalten werden, sonst 80km/h.
      Diese Bedingungen können je nach Hänger und Zugfahrzeug durchaus von einander abweichen, daher kann das pauschal 80km/h oder 100 km/h nicht gesagt werden. Selbst wenn der Hänger (wie meiner) 120km/h in der Betriebserlaubnis stehen hat, ist das nicht erlaubt. 100km/h nur bei entsprechender Kombination mit Zugfahrzeug, sonst nur 80km/h.
      Daraus ergibt sich für meine Fahrzeuge: Der Hänger (zGG 1800kg) läuft mit Womo 100km/h, mit "VW Caddy Maxi" 80km/h.
      Das ist mein Kenntnisstand.
      Die Eingangsinformation von Christian war mir auch neu.

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      um mit Anhängern auf der BAB 100 km/h fahren zu dürfen, müßen Auflagen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVo erfüllt werden u. entsprechende Vermerke vom dipl. Ing. in den Papieren eingetragen sein.
      Alle "wenn u. aber" kann ich hier, auswendig, nicht aufzählen. Beim TÜV Süd liegen, kostenlos, entsprechende Proschüren aus.
      Hier nur ganz kurz das Wichtigste : Reifen auf dem Anhänger dürfen höchstens 6 Jahre alt u. müßen bis 120 km/h zugelassen sein. Anhänger müßen Stoßdämpfer haben. Dann macht es noch einen Unterschied, ob der Hänger gebremst od. ungebremst ist und ob eine normale Zugkupplung od, ein Antischlingersystem verbaut ist.
      Das Zugfahrzeug muß ABS besitzen. Das Gewichtsverhältnis, Anhänger zum Zugfahrzeug ist auch vorgeschrieben. Z.B. hat einer meiner Anhänger 1360 kg zul. ges.Gewicht und eine Antischlingerkupplung verbaut. Da steht u.a. als Auflage im Fzg.Schein, daß das Zugfahrzeug mind. 1360 kg Leermasse haben muß !

      Noch was verwirrendes innerhalb der EU :
      In Frankreich dürfen alle PKW - Anhängergespanne 130 km/h fahren - ohne besondere Auflagen. Theoretisch also auch ein Rekord P1 mit 800 kg Wohnanhänger.
      Jedoch darf in Italien u. Österreich ( wahrscheinlich auch in weiteren EU-Länder ) ein Gespann, welches in Deutschland für 100 km/h zugelassen ist, auch nur 80 km/h fahren.

      Europa über alles - Hauptsache die Bananen haben den richtigen Radius und die Gurken die richtige Größe. Bei Verhüterlis gibt es sicher auch Vorschriften, wie z.B. Größenverhältnis "Zugwagen" zum "Anhänger" ?( :nein: .

      Tausi schrieb:

      Wir hatten diesen Status eine Weile beim §21c StVZO (H-Kennzeichen), bis dann endlich die Regelung des §23 StVZO in Kraft getreten ist.


      Nein das stimmt nicht! Die H-Kennzeichen-Regelung war von Anfang an Gesetz. Und zwar steuerrechtlich (deshalb das sinnlose "H" - Weigel wollte es so) sowie zulassungrechtlich. Was Du wahrscheinlich meinst, war die Rote 07er-Nummer, die in den ersten Jahren nur als "49. Ausnahmeverordnung" existierte. Das hatte den Vorteil, an der Zustimmung des Bundesrats verbeigeschleust werden zu können. Die Freiheiten waren dadurch größer: Schon ab 20 Jahre und keine Vorführung bzw. H-Abnahme erforderlich. Wer sie seit damals noch hat, sollte gut drauf aufpassen!

      Tschüß
      Klaus
      Ja Mensch, endlich wieder alles "normal" bei uns Klaus @altopelfreak,
      unsere Meinungen gehen auseinander.

      - Der § 21 war fest getackert und durfte nur durch die technische Prüfstelle erfolgen. Soweit klar.
      - Als der § 21c kam, durften auch die Überwachungsorganisationen dran. Fand ich gut.
      - Und dann begann die komische Zeit wo der § 23 kam, aber noch nicht ausformuliert war. Es fanden "sinngemäß die Vorgaben des § 21c Anwendung", der aber lustigerweise schon nicht mehr existierte.
      Diesen Zeitraum meine ich. Du hast also nicht ganz Unrecht, es waren immer Gesetzte. Nur leider war der 23er eine Zeit lang inhaltslos.
      Aber wir weichen vom Thema ab.



      So, jetzt noch dem Rüdiger widersprechen.

      @Koralle60

      Die Aussage glaube ich nicht:

      Koralle60 schrieb:

      Daraus ergibt sich für meine Fahrzeuge: Der Hänger (zGG 1800kg) läuft mit Womo 100km/h


      Denn du schreibst selber:

      Koralle60 schrieb:

      Mit einen Wohnmobil max. 3,5t kann ich ohne Anhänger so schnell fahren wie es die Maschine hergibt. Mit entsprechendem Hänger max 100km/h


      Wenn ich mich recht entsinne, hat Dein Wohnkoffer hinten eine Zwillingsachse, liegt also wahrscheinlich im Bereich um 5 t Gesamtgewicht. Somit über 3,5 t und dann is nix mit Anhänger 100 km/h. :zunge:



      Aber auch das ist nicht unser Thema hier in diesem Beitrag. :nein:
      Die Führerschein-entscheidende Frage steht noch im Raum.
      Kriegt man im "Anhänger-100km/h-Betrieb" für 19 km/h zu schnell, direkt die Punkte für 39km/h zu schnell?
      Da ist der Lappen dann nämlich - glaube ich - weg!!! :cry002:
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

      Tausi schrieb:



      @Koralle60

      Die Aussage glaube ich nicht:

      Koralle60 schrieb:

      Daraus ergibt sich für meine Fahrzeuge: Der Hänger (zGG 1800kg) läuft mit Womo 100km/h


      Denn du schreibst selber:

      Koralle60 schrieb:

      Mit einen Wohnmobil max. 3,5t kann ich ohne Anhänger so schnell fahren wie es die Maschine hergibt. Mit entsprechendem Hänger max 100km/h


      Wenn ich mich recht entsinne, hat Dein Wohnkoffer hinten eine Zwillingsachse, liegt also wahrscheinlich im Bereich um 5 t Gesamtgewicht. Somit über 3,5 t und dann is nix mit Anhänger 100 km/h. :zunge:


      @Tausi
      Lieber Dirk,
      nicht alles ist so wie es auf den ersten Blick erscheint.

      Ja, unser Womo hat eine Ford Transit Basis mit Zwillingsbereifung auf der HA. Aber dennoch hat es ein zGG von max. 3,5t. Damit gilt die Begrenzung von 100 km/h für das Womo nicht.
      Aber richtig, das Womo könnten wir aufgrung der Transit Rahmen und Zwillingsachse auf 4,35t auflasten, was wir aber nicht brauchen.

      Und ja, mit Hänger ist 100 km/h zulässig, ohne Hänger kann das Womo 130km/h (macht aber keinen Spaß).

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot