Ein neuer P2 Olympia stellt sich vor

      Hallo Frank und natürlich alle anderen,

      jeder ist herzlichst Willkommen bei uns. Nur zur Info für dich...der Stammtisch trifft/traf sich nicht in Lützellinden sondern in Solms Oberbiel auf der Grube Fortuna. Lützellinden ist eine andere Veranstaltung und hat nichts mit uns zu tun-möchte ich hier ausdrücklich kund tun !!!

      Sollte Corona den Wirten unserer Gaststätte nicht den Gar Aus gemacht haben wird es i-wann wieder einen Stammtisch geben-"mir freue sich" :)

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Hallo,
      eine Aktualisierung meinerseits. Letzten Samstag habe ich alle Papiere vom Verkäufer erhalten. Mit unserer Zulassungsstelle war ich schon in Kontakt. Diese wollte die Papiere gerne vorab, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Was ich an sich gut finde. Also am Sonntag alles eingescannt und per E-Mail geschickt.
      Der Verkäufer wies mich aber schon darauf hin, dass nur die schwedische Zulassungsbescheinigung Teil 1 dabei ist. Teil2 muss nach Ausfuhr des Fahrzeugs wieder zurück nach Schweden geschickt werden. Manchen deutschen Zulassungsbehörden wäre das nicht bewusst/bekannt.
      Tja, wie das so ist, heute Nachricht vom "Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration" erhalten. Leider keinen Termin für die Zulassung, sondern ich muss einen "Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO" an die Bündelungsbehörde in Fulda stellen!
      Ausgedruckt, alles ausgefüllt, eingescannt und mit den anderen Dokumenten und einer Kopie des Personalausweises hin geschickt.
      Außerdem...
      wollen sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und jetzt bei den schwedischen Behörden nachfragen wo die ist, was bekanntermaßen dauern kann. :cursing:
      Gerade habe ich mit dem Verkäufer telefoniert. Er wird dort einmal anrufen und versuchen das zu klären. Hessen wäre da ganz speziell. Das ist Bundesland-abhängig!
      Meiner Meinung nach sollte das doch bundeseinheitlich geregelt sein und europäisch sowieso!!!
      Aber so sind halt die Behörden. Mal sehen was aus Fulda kommt...
      Gruß
      Frank
      Es grüßt der Frank aus dem Rhein-Main-Gebiet.

      Opel Rekord P2 2-Türer, 01.01.1961, 2021 aus Schweden importiert
      Güldner A3k Bj. 1959
      nicht mehr im Besitz Hako Boss Bj. 1959

      Das Jahr 1961: John F. Kennedy wird Präsident, erster bemannter Raumflug, Kuba Invasion in der Schweinebucht, Bau der Berliner Mauer, der WWF wird gegründet, von Trips gewinnt als erster Deutscher ein Formel1 Rennen, Erstausstrahlung der Sportschau.
      Dann würde ich mich beim TÜV einfach dumm stellen, sagen, kein Brief vorhanden, die Herkunft aus Schweden verschweigen und mit einer passenden Briefkope hinfahren und §21 beantragen. Es hätte ja auch ein Scheunenfund sein können. Hier im Forum kann dir bestimmt jemand mit einer passenden Briefkopie helfen .

      Tschüß
      Klaus
      Das kann ich mir gut vorstellen.

      Wir fahren auch im Notfall nach NRW oder Rheinland-Pfalz bei Problemen mit Einzelabnahmen. Kenne einige Hersteller besonderer Fahrzeuge, die machen das genauso.

      Einfacher ist zu sagen, dass es keine Papiere mehr gibt. So war es bei meinem Wohnwagen. Und siehe da, keine Probleme

      Viel Glück
      Wer mit größtmöglichem Aufwand,
      den geringstmöglichen Nutzen erzielt,
      der hat ein Hobby
      Opel Rekord P2 Bj 1962
      Ford Ranger Bj. 2016
      Opel Adam Bj. 2014
      Hallo Frank,

      diesen Zirkus mit der Zul. besch. Teil 2 habe ich auch hinter mir. Ich habe mir mein Wägelchen aus Finnland mitgebracht und auch nur den Teil 1 bekommen.

      Lt. Aussage des StVA brauchen die den Teil 2 nicht unbedingt (weil nicht alle Länder den Teil 2 haben), aus Ländern, in denen es den Teil 2 gibt, wollen sie es allerdings sehen (der Amtsschimmel wiehert hier also gewaltig :/).

      Das es in Finnland auch den Teil 2 gibt, wurde von meinem StVA über das KBA eine Anfrage an die finnische Behörde bzgl. des Teil 2 gemacht (nennt sich EUCARIS-Anfrage).

      Das Problem ist, diese Anfrage dürfen nur Behörden und wird auch nur an Behörden beantwortet (ich hatte es bei den Finnen selbst versucht, wurde aber an die dt. Behörden verwiesen).

      Warten und Nachfragen ist hier angesagt, es sollte ca. 4 Wochen dauern bis die Antwort da wäre sagte mein StVA, auf mein mehrmaliges Nachfragen beim StVA und KBA - es wurden schließlich 8 Wochen - "fand" eine Sachbearbeiterin beim KBA die schon längst zurückgekommene finnische Antwort.

      Laß Dich also nicht zulange hinhalten...

      Viel Glück,
      Thomas
      Dieser Beitrag wurde aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von stillgelegten Webseiten erstellt und ist somit vollständig digital abbaubar.
      Ojeh, so lange halte ich das nicht mehr aus ohne den P2. Kann es ja jetzt schon kaum erwarten!
      Dann muss ich mir ihn doch bringen lassen (120€/100km) oder mit Anhänger holen. Trailer für 5 Stunden 35€ oder einen Tag 55€.
      Kann ich den mit einem SUV und 1650kg Anhängelast ziehen? Der Anhänger selbst wiegt 500-600kg und der P2 ca. 1000kg. Oder passt das nicht mit der Stützlast bei einer abnehmbaren AHK?
      Gruß
      Frank
      Es grüßt der Frank aus dem Rhein-Main-Gebiet.

      Opel Rekord P2 2-Türer, 01.01.1961, 2021 aus Schweden importiert
      Güldner A3k Bj. 1959
      nicht mehr im Besitz Hako Boss Bj. 1959

      Das Jahr 1961: John F. Kennedy wird Präsident, erster bemannter Raumflug, Kuba Invasion in der Schweinebucht, Bau der Berliner Mauer, der WWF wird gegründet, von Trips gewinnt als erster Deutscher ein Formel1 Rennen, Erstausstrahlung der Sportschau.

      wohei schrieb:

      Einfacher ist zu sagen, dass es keine Papiere mehr gibt. So war es bei meinem Wohnwagen. Und siehe da, keine Probleme


      So einfach ist das bei einem Motorfahrzeug nicht mehr. Wenn man eine altes Fahrzeug, was den heutigen Zulassungsbestimmungen nicht mehr entspricht (Stichwort: Abgaswerte), neu in den Verkehr bringen will, muß man nachweisen, daß es schon einmal irgendwo auf der Welt zugelassen war. Und das geht nun mal am einfachsten mit den vorherigen Zulassungspapieren. Sonst keine Chance.
      Die Sache mit den Brief(Kopien) ist wieder etwas anderes. Das ist die technische Spezifikation.

      Viel Spaß
      Christian

      haligali schrieb:

      Ojeh, ...Oder passt das nicht mit der Stützlast bei einer abnehmbaren AHK?
      Gruß
      Frank

      Ich denke man kann das bei einer Anhängelast von 1.650 kg schon wagen.
      Die Stützlast kannst Du ja durch geschicktes Parken relativ weit hinten auf
      dem Hänger selbst beeinflussen.

      Ich habe meinen Rekord B auf einem viel schwereren Hänger mit einem Insignia
      aus den Niederlanden gezogen. Gut, da die in Deutschland verbleibende Strecke
      kaum 10 km betrug, war das kein großes Wagnis, weil die Regularien bezüglich
      des Anhängereinsatzes in NL nicht so eng gesehen werden. Eine Polizeistreife
      interessierte sich in Sittard jedenfalls einen feuchten Kehricht dafür...
      Beste Grüße vom
      G-Klaus

      Wohnort:
      Nettetal (ganz weit im Westen)

      Fahrzeuge:
      Rekord B6|2600 | 4 Gang Mittenschaltung | Coupé | BJ 04-66 (im Aufbau)
      Rekord A|1700 | 3 Gang Lenkradschaltung | Limo 2-türig | BJ 05-64
      BMW E39| 523i | Automatik | Benzin / LPG | Limo 4-türig | BJ 04-98
      BMW E36| 325i | Automatik | Benzin | Cabrio | BJ 10-93
      Suzuki GV74A | GSX 1100 G | Kardan | BJ 09-92
      Von einer "Neuzulassung" ist ja hier auch keine Rede. Wenn sich kein neutrales Dokument findet, aus welchem das EZ-Datum hervorgeht, etwa ein KD-Scheckheft, kann der TÜV auch ein fiktives EZ-Datum eintragen, meist den 1. 1. oder den 1.7. Baujahr und Monat läßt sich anhand der Fg.-Nummern relativ gut eingrenzen.
      Andernfalls hätte ja jeder papierlose Scheunenfund dieses Problem, nicht mehr zugelassen werden zu können. Derartige Fälle sind mir bisher aber nicht bekannt geworden.
      Das sehe ich genauso.

      Bisher hatten weder Bekannte, noch ich Probleme bei bei Fahrzeugen ohne Papiere. Egal ob mit oder ohne Motor. Die Probleme waren immer nur dann, wenn Papiere nur teilweise da waren.
      Wer mit größtmöglichem Aufwand,
      den geringstmöglichen Nutzen erzielt,
      der hat ein Hobby
      Opel Rekord P2 Bj 1962
      Ford Ranger Bj. 2016
      Opel Adam Bj. 2014
      Da liegst Du falsch, altopelfreak.
      Bei einem Fahrzeug mit unbekannter Vorgeschichte (keine Papiere) handelt es sich tatsächlich um eine "Neuzulassung". Wenn es hier in Deutschland schon einmal zugelassen war, kann man das natürlich Anhand der Identnummer und Typ in Flensburg nachweisen. Bei einem Fahrzeug aus dem Ausland braucht man den Nachweis, daß es schon mal zugelassen war.

      Gruß
      Christian
      Ich würde sagen, da liegst Du falsch! Wie weit soll denn der Nachweis in der Praxis gehen? Das KBA speichert die Daten m. W. 10 Jahre und das nützt bei einem Scheunenfund kaum noch.

      Aber wenn es jemals einen Fall gegeben hätte, wo ein Oldie wegen fehlendem EZ-Nachweis trotz TÜV-fähigen Zustands nicht hätte auf die Strasse dürfen, dann wäre das bestimmt öffentlich diskutiert worden. Insofern ist Deine Theorie wohl eher Schwarzmalerei.

      Und wenn ich @wohei richtig verstehe, ist gar keine Papiere immer noch besser als unvollständige Papiere.

      Tschüß
      Klaus
      es ist leider so, daß es in Deutschland unterschiedliche Handhabungen bei den Zulassungsstellen gibt. Hängt vom Bundesland ab. Die Bündelungsbehörde gibt es nur in Hessen. Das ist eine Behörde, die prüft, ob TÜV / Dekra / GTÜ / GÜS od. wie diese alle heißen, keinen Fehler gemacht haben - oder so ähnlich. Absoluter Schwachsinn u. völlig unnötig.
      Wenn Du damit Probleme bekommen könntest, ist es besser, das Fzg. zunächst auf eine bekannte Person in einem anderen Bundesland zuzulassen. Danach kann das selbe Fahrzeug, ohne Senf von der Bündelungsbehörde, auch in Hessen zugelassen werden.
      Im Landkreis Karlsruhe ( Baden-Württemberg ) ist es ratsam, das Erstzulassungsdatum nachweisen zu können. Einfach schätzen und den 1.1. od. 1.7 eintragen, ist hier nicht mehr möglich. Das erkennen die nicht mehr an. Und der TÜV tut sich schwer, ohne genauen Nachweis, ein fixiertes Datum in ein 21er Gutachten einzutragen. In solchen Fällen weichen wir nach Rheinland-Pfalz aus. In der Pfalz eine Tageszulassung auf einen dort lebenden Bekannten machen, und danach dann im Lk Karlsruhe umschreiben lassen. Dann ist alles ok !

      Meine Erfahrung mit Schweden : Vor ca. 10 Jahren habe ich telefonisch einen W111er ( Mercedes ) in Schweden von einem Optikermeister gekauft. Bin mit Bargeld im Flieger nach Stockholm gereist und mit dem Taxi dann noch ca. 1 Std. in`s Landesinnere. Mercedes bezahlt u. mit allen Papieren sowie den Nummerschildern übernommen. Dann direkt Richtung Fähre nach Travemünde, weiter auf die BAB Richtung Süden. Zu Hause angekommen, große Inspektion durchgeführt u. unserem TÜV - Mann vorgestellt. Dann mit dessen Gutachten zur Zulassungsstelle. Dort wurden alle schwedischen Papiere u. die Kennzeichen eingezogen, deutsche Papiere u. ( Wunsch ) Kennzeichen zugeteilt - fertig.

      Ich wünsche Dir, daß es irgendwie, ohne Stress, über die Bühne geht. Danach wirst Du mit Deinem P2 viel Freude haben :daumen1:
      Dann ist es wohl so, daß sich das Problem am ehesten durch solch eine Art "TÜV-und-Zulassungstourismus" zu lösen ist und dies auch der Grund ist warum darüber nicht öffentlich diskutiert wird. Vielleicht auch besser so, bevor noch schlafende Hunde geweckt werden und auch diese Möglichkeit gefährdet wird.

      Tschüß
      Klaus
      Herzlich willkommen bei den Opelfreaks.
      Bin auch relativ neu hier und bestens aufgehoben.
      Allzeit gute Fahrt, wenn er denn mal zugelassen ist. Das habe ich noch vor mir.
      Grüße aus Bayern. Hoffentlich sind die dort auf der Zulassungsstelle vernünftiger.
      Matt

      p.s.: schöne Vorstellung... bisschen was geschrieben und gibt gleich super nützliche Antworten. So soll’s sein.
      Hallo,

      wollte euch mitteilen, dass der P2 nun da ist und hier vermehrt auch in die technische Abteilung oder besser gesagt fachbezogene Beiträge einsteigen.
      Dazu ein Bild auf dem Trailer.
      Leider hat sich ein gewisse Ernüchterung breit gemacht.
      Bei der Probefahrt vor Ort haben wir erkannt, dass der Tacho nicht funktioniert. Eine Kontrolle und ein nachziehen der Tachowelle brachte leider keine Besserung.
      Der Verkäufer will nun einen neue Welle bestellen. Dann müssen wir sehen wie wir das beheben. Gefahren ist er gut. Alle Gänge ließen sich gut einlegen und es gab keine außergewöhnlichen von mir als Laie erkennbaren Geräusche.
      Nochmal zur Erinnerung. Ich habe relativ viel Geld für den P2 bezahlt und wollte dafür ein technisch zuverlässiges Auto. Ganz einfach, weil ich zu Hause nicht die Möglichkeiten habe und ich hauptsächlich fahren und nicht schrauben möchte.
      Also, ich habe ihn dann trotzdem mitgenommen.
      Schon beim aufladen auf den Trailer waren nach kurzer Zeit Öltropfen auf demselben zu erkennen. Der Verkäufer sagte dann, dass es komischerweise aus der Lichtmaschine tropft, da muss wohl jemand etwas daneben geschüttet haben... Bitte beobachten.
      Zu Hause nach dem Abladen waren dann neben den Ölspuren auch Grünliche von der Kühlflüssigkeit zu erkennen. :(
      Über Nacht habe ich dann in der Garage einen Karton untergelegt. Heute Morgen dann die negative Überraschung. Ein paar Flecken auf dem Karton aber das Meiste ging daneben. Tropft wie ein Kieslaster oder wie man da sagt!!! :sad002:
      Heute Morgen dann mit meiner Frau einen Rundumcheck gemacht:
      - Im abschließbaren Tankdeckel steckt ein abgebrochener Schlüssel
      - Warnblinker, nur die vorderen Beiden blinken (normal blinken funktioniert)
      - Fernlicht geht nicht
      - Beide Türen lassen sich nicht verschließen (gibt es da einen Trick?) Ich habe nur einen Zünd- und einen Tankschlüssel bekommen darum wollte ich nicht zu viel Kraft aufwenden.
      - Kein Unterschied zwischen Stand-/und Abblendlicht
      - Die Positionsleuchten links und rechts an den Türen gehen nicht mit dem Drehschalter an, sondern nur mit Stand- oder Abblendlicht zusammen.
      Jetzt werden die Bemerkungen kommen: vorher nicht richtig geprüft! Richtig aber ich habe bei einem Händler gekauft. Bei der notwendigen Vollabnahme hätte Tacho und Lichter auf jeden Fall auffallen müssen. Das Ölen oder tropfen konnte ich dort nicht prüfen.
      Ich hänge noch ein paar mehr Bilder an.
      Dateien
      • Trailer.jpg

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      • Garage-Auto.jpg

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      • Garage-sauber.jpg

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      • Öl-Pappe.jpg

        (541,38 kB, 43 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Öl-Garage.jpg

        (360,84 kB, 46 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Lüftung-links.jpg

        (510,68 kB, 46 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Radio-Blende.jpg

        (770,06 kB, 46 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Lüftung-rechts.jpg

        (478,68 kB, 50 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Es grüßt der Frank aus dem Rhein-Main-Gebiet.

      Opel Rekord P2 2-Türer, 01.01.1961, 2021 aus Schweden importiert
      Güldner A3k Bj. 1959
      nicht mehr im Besitz Hako Boss Bj. 1959

      Das Jahr 1961: John F. Kennedy wird Präsident, erster bemannter Raumflug, Kuba Invasion in der Schweinebucht, Bau der Berliner Mauer, der WWF wird gegründet, von Trips gewinnt als erster Deutscher ein Formel1 Rennen, Erstausstrahlung der Sportschau.
      Hallo Frank,

      die Öl-Inkontinenz ist typisch Opel-OHV und so, wie es auf den Bildern aussieht, noch relativ harmlos. Neben der halbseidenen Kurbelwellenabdichtung ist oft die Korkabdichtung der Blechölwanne die Ursache. Die Ölwannenschrauben kann man etwas nachziehen, dann wird es besser. Aber nicht zu doll, damit die Dichtfläche nicht verzieht. Eine weitere Schwachstelle ist der Benzinpumpenflansch. Hier suppt es auch ganz gerne.
      Um eine Pappe zum Unterlegen wirst Du auf Dauer nicht herumkommen.

      Die Ursache des Kühlwasserverlustes solltest Du genauer untersuchen. Bei Standzeugen liegt es oft an der Wasserpumpe.

      Bei der Nachrüstung der Warnblinkanlage sind die wohl mit der speziellen hinteren Bremslicht-Blink-Kombinationsschaltung nicht klar gekommen. Man braucht ein Warnblinkrelais mit drei getrennten Schaltrelais, wobei eines dann direkt am Bremslichtschalter angeschlossen wird. Die anderen beiden Schaltrelais werden konventionell für die vorderen Blinker benutzt, wie es ja schon der Fall ist.

      Das, und die sonstigen Elektrikprobleme, abgebrochene Schlüssel usw, sind eigentlich Gewährleistungsdinge. Ich würde da mit dem Händler noch mal Rücksprache halten.

      Trotzdem schönes Auto, viel Glück !

      Christian
      Hallo Frank,

      das mit dem Flüssigkeitsverlust klingt nicht so wirklich gut. Habt Ihr das Auto kalt weggestellt, oder ist er vorher gefahren? Zudem wären ein paar Bilder von unten sicherlich hilfreich um ev. Besser über die Ursachen und auch über den grundsätzlichen Zustand sagen zu können. Die von dir beschriebenen weiteren Mängel zeugen u. U. von einer gewissen „Lieblosigkeit“ des oder der Vorbesitzer. Das wirkt sich dann ggf. auch auf andere Sachen aus...
      Hoffen wir mal das Beste.

      Hast Du das Auto beim Besichtigen/Kauf auf einer Bühne gehabt? Es empfiehlt sich in jedem Fall eine gute Dokumentation aller „Auffälligkeiten“ bzw. Mängel zu erstellen. Und immer daran denken: 4 Augen sehen mehr als 2.


      Viele Grüße Thomas
      Opel P1 Caravan, 1,5l