Guten Tag Opelfreunde,
wegen zulässiger Nacharbeiten an Radzylindern gab es im Forum einen regen Schriftwechsel
mit z.T. weit auseinander liegenden Standpunkten.
Da ist es gut, mal eine verläßliche Quelle zu bemühen.
Im "ATE - Bremsenhandbuch" ist eine Tabelle mit den zulässigen max. Maßen der Radzylinder
und den min. Maßen der Kolben angegeben.
Die erste Seite zeigt ein Schadensbild einer Topfmanschette, die Abschermarken stammen
vom Eintreten des Gummis ist den Ringspalt zwischen Zylinder / Kolben, bei überschrittenen
Toleranzen.
Auf die Dimension vorderer Radbremszylinder P1 / P2 bezogen:
Ein 26,99 RBZ darf demnach 27,1mm Innendurchmesser haben.
- unterhalb 27,1 = Gutteil
- oberhalb 27,1 = Schrott
Bei einem Sicherheitsbauteil kann es keinen Interpretationsspielraum geben, so sehr
sich den vielleicht der eine oder andere Kollege auch wünscht oder diskutieren möchte.
Gruß + MUNTER bleiben !!!
Alfred. H.
wegen zulässiger Nacharbeiten an Radzylindern gab es im Forum einen regen Schriftwechsel
mit z.T. weit auseinander liegenden Standpunkten.
Da ist es gut, mal eine verläßliche Quelle zu bemühen.
Im "ATE - Bremsenhandbuch" ist eine Tabelle mit den zulässigen max. Maßen der Radzylinder
und den min. Maßen der Kolben angegeben.
Die erste Seite zeigt ein Schadensbild einer Topfmanschette, die Abschermarken stammen
vom Eintreten des Gummis ist den Ringspalt zwischen Zylinder / Kolben, bei überschrittenen
Toleranzen.
Auf die Dimension vorderer Radbremszylinder P1 / P2 bezogen:
Ein 26,99 RBZ darf demnach 27,1mm Innendurchmesser haben.
- unterhalb 27,1 = Gutteil
- oberhalb 27,1 = Schrott
Bei einem Sicherheitsbauteil kann es keinen Interpretationsspielraum geben, so sehr
sich den vielleicht der eine oder andere Kollege auch wünscht oder diskutieren möchte.
Gruß + MUNTER bleiben !!!
Alfred. H.
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