Wieviel Veränderung verträgt das H-Kennzeichen?

      Diese versteckten Scheinwerfer (wie beim Charger?) sehen schon geil aus.
      Original? Zeitgenössisch? H-Kennzeichen? Wohl eher nicht.
      Aber der breitere Kühlergrill steht dem Auto - find ich.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Finde das sollte jeder selber mit sich ausmachen. Sicher kann man einen Oldtimer moderner aussehen lassen, doch das ist dann für eine bestimmte Zeit gut und das war es.
      Dann werden diese später uninteressant und verscherbelt.
      Lasse ich ihn aber soweit original wie ab Werk, bleibt er auch für die Zukunft interessant.
      Dar is meine Meinung!
      Gruss und eine schöne Woche mit eueren alten Karren.
      HK
      Opel Rekord P2 Bj.1962 1,7 L
      Opel Kapitän PL Bj. 1962 2,6 L
      Fiat, Carado I339, Bj. 2020, 2,5 L

      :alt002: P2.Fra.nkheix.de
      Hatte mit einen Käfer Probleme mit dem H- Kennzeichen. Er hatte die breiten GFK Kotflügel verbaut. Der Prüfer wollte es nicht abnehmen. Ich musste ihm erst klar machen, das es in den 70 ern üblich war so seinen Käfer zu Tunen. Also alles was zum tuning damals üblich war gehört auch in die Zeit. Irmscher Doppelscheinwerfer am Manta B zum Beispiel. Kamei Spoiler am Käfer. usw.
      Gruß Ingo aus 71083 Herrenberg/Württemberg , Opel Rekord PII Limo L 4 Türig mit Faltdach.
      Hallo Ha-Jo

      Besten Dank für den TÜV-Anforderungskatalog. Das hilft doch schon ordentlich weiter.

      An den Rest der Truppe:

      Schön, dass das Thema auch ordentlich polarisiert und zur Diskussion anregt!
      Für die Originalisisten im Forum zur Entschärfung: Ich würde an meiner wertvollen, kulturhistorisch relevanten Karosse nichts verändern, was nicht kurzerhand rückbaubar wäre. :engel1:
      (aber irgendwie finde ich die "Goldfischgläser" in der Front ästhetisch doch schon ganz schön daneben :D )

      Mal sehen, was ich mich dann doch noch traue "zeitgenössisch" zu modifizieren.

      Eine Frage noch zu dem Fahren ohne H-Kennzeichen. Gibt es hier einen altersbedingten Freibrief bei den Abgaswerten für das Befahren sensibler Stadtbereiche? Und wie schaut es hier mit der Gurtpflicht aus?
      Weiß das wer?

      Freue mich auf weiteren Input.

      Gruß in die Nacht
      vom Frank aus dem Hochtaunuskreis
      61479 Glashütten im Taunus / OPEL Rekord B Coupé 1,7 S, Bj.66
      Alles im Ermessen des Prüfers.
      BITTE HELFT ALLE MIT bei der ,, Sammlung von Betrieben´


      Fahrzeuge
      Astra H Caravan schwarz 2009

      Kadett C Signalgrün 1979
      Commodore A coupé silber 1967
      Rekord P1 2 türig,Faltdach ,Koralle/Alabastergrau Bj 1957

      Simson Schwalbe Rot/weiß 1985
      Kreidler Florett silber/beige1966
      DKW Hummel Standartblau 1957
      Tach altopelfreak,


      altopelfreak schrieb:

      Bei Polstern wird man immer Abstriche machen müssen


      niemand muß abstriche machen. Wenn man will geht vieles. Kannst Du nachlesen im Beitrag "Erich kriegt ein neues Gewand".

      Tach rostlaube66,
      es gab mal ein Rennteam mit dem Namen Leporello aus dem Raum Moers. Die haben bei Oldtimerrennen mit einem A oder B Rex mitgemischt.
      Vielleicht gibt es die noch, oder man kann sie irgendwie ausfindig machen. Wer weis was die noch für Infos haben, wenn man sie findet. Die waren sogar mal in einer Oldtimerzeitung.
      Gruß Rolo
      Fahrzeuge mit H-Kennzeichen haben bis jetzt noch freie Fahrt in allen deutschen Umweltzonen, unabhängig von ihrer Abgasnorm.

      Anschnallpflicht gibt es nur für Fahrzeuge, die nach 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden, unabhängig, ob ältere einen Sicherheitsgurt haben oder nicht.
      Viele Grüße
      Günther :daumen1:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Gartetalbahn“ ()

      Danke für den Tipp Rolo!
      Ich werd mal räscherschieren.

      Ja, Günther - dass weiß ich!
      Aber die Frage war ja auch: Sieht die Welt anders aus, wenn der gleiche Oldi KEIN H-Kennzeichen hat?

      Weiß das jemand?
      Wäre ja ein echter Nachteil, bei mit ohne H ;)

      Gruß, Frank
      61479 Glashütten im Taunus / OPEL Rekord B Coupé 1,7 S, Bj.66
      Kein H-Kennzeichen = Grüne Plakette erforderlich.

      Beim Benziner gibt es nur grüne Plakette oder keine. Es gilt die Schlüsselnummer zu 1 im Fahrzeugschein oder zu 14.1 in der Zulassungsbescheinigung

      Für einen Benziner sind folgende Emissionsschlüsselnummern wichtig, damit der Erhalt einer grünen Plakette möglich ist: 01, 02, 14, 16, 18 – 70, also alle Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator.

      Kein geregelter KAT, keine dieser Schlüsselnummern, keine Fahrt in Umweltzonen.

      Gültig für die BRD.
      Viele Grüße
      Günther :daumen1:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Gartetalbahn“ ()

      Gartetalbahn schrieb:

      Anschnallpflicht gibt es nur für Fahrzeuge, die nach (Juli?) 1969 zugelassen wurden, unabhängig, ob diese einen Sicherheitsgurt haben oder nicht.
      Auch das dürfte nicht stimmen. Gurte müssen erst ab EZ Febr. 70 eingebaut sein und das auch nur, wenn werksseitig Befestigungspunkte vorhanden. Anschnallen muß man sich nur in Fahrzeugen, in den Gurte vorgeschrieben sind.

      Für die freie Fahrt in Umweltzonenen gibt es bis heute trotz Euro-Kennzeichen mit H keine gesamteuropäische Lösung: Ausländische Oldtimer werden nach Baujahr beurteilt wenn sie in eine UWZ nach D kommen. Dagegen in Den Haag, Brüssel und Paris ist Dein H-Kennzeichen keinen Pfifferling wert!

      Tschüß
      Klaus
      Ich hab meine Angaben korrigiert, siehe oben.

      Ist aber im Detail völlig egal für den B-Rekord, kein Gurt vorgeschrieben, keine Anschnallpflicht auch nicht bei vorhandenem Gurt.

      Die Gurtpflicht hat mit dem H-Kennzeichen nichts zu tun.

      Grundlage sind die Übergangsvorschriften zum §35 StVZO und der §21a (1) StVO.
      Viele Grüße
      Günther :daumen1:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Gartetalbahn“ ()

      Gartetalbahn schrieb:

      kein Gurt vorgeschrieben, keine Anschnallpflicht auch nicht bei vorhandenem Gurt.

      Das war mir neu, werde gleich mal die genannten Paragraphen googleln. Ich muss nämlich zugeben, dass ich unvernünftigerweise in meinem 66er Auto die lebensrettenden Dinger nicht immer benutze. Falls mich die Rennleitung dann mal anhält und die Gurte entdeckt, könnte das vor einer Strafe schützen. Die Diskussion wird sicher interessant...
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Puuh, das ist dünn. Im Gesetzestext steht halt nur:

      "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein..."

      Der Umkehrschluss, dass
      "nicht vorgeschriebene Sicherheitsgurte, die aber trotzdem da sind, nicht angelegt sein dürfen"
      steht nirgends ausformuliert.

      Möchte ich das mit der Rennleitung ausdiskutieren???
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Da muss ich leider @Gartetalbahn wiedersprechen, wir hatten diesen Fall letztes Jahr im Freundeskreis: Ein Freund von mir fährt einen schwedischen A-Kadett mit uralten Nachrüst-Sicherheitsgurten (statoische Dreipunktgurte) und musste Strafe zahlen, weil er und sein Sohn beide nicht angeschnallt waren. Der Wagen hatte auch keine serienmäßigen Gurte, auch vom BJ fällt er raus. Es gilt aber offenbar (laut Polizei sowie seinem Anwalt) die Regel: Wenn vorhanden muss genutzt werden.
      Resultat: die Dinger wurden ausgebaut und fertig.
      Wer später bremst ist länger schnell...

      1963 Opel Rekord A 2TL auf E36 Chassis (im Aufbau)
      1964 Opel Rekord A 1700 aus Antwerpener Produktion

      Tausi schrieb:

      Der Umkehrschluss, dass
      "nicht vorgeschriebene Sicherheitsgurte, die aber trotzdem da sind, nicht angelegt sein dürfen"
      steht nirgends ausformuliert.

      Möchte ich das mit der Rennleitung ausdiskutieren???
      Ein Umkehrschluß ist doch logischerweise gar nicht nötig. Der erste Satz ist eindeutig genug.
      Rennleitungen haben keine juristische Ausbildung.
      @pat
      Da hat es sich wohl der Anwalt zu einfach gemacht.

      Der Fall könnte z. B. interssant sein, wenn Du nur mal ein paar Meter im Schrittempo rangieren musst. Wozu dann Gurte anlegen, die eh nicht vorgeschrieben sind. In diese Verlegenheit komme ich öfter.

      altopelfreak schrieb:

      wenn Du nur mal ein paar Meter im Schrittempo rangieren musst.

      Moin

      Ist schon so lange her die Sache mit der Führerscheinprüfung, aber ich meine mich daran zu erinnern das bei Schrittgeschwindigkeiten wie Rückwärtsfahrten oder Fahrten zum einparken keine Gurte angelegt werden müssen.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




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