Wieviel Veränderung verträgt das H-Kennzeichen?

      Tausi schrieb:

      Puuh, das ist dünn. Im Gesetzestext steht halt nur:

      "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein..."

      Der Umkehrschluss, dass
      "nicht vorgeschriebene Sicherheitsgurte, die aber trotzdem da sind, nicht angelegt sein dürfen"
      steht nirgends ausformuliert.


      Das wurde hier schon mal andiskutiert:
      Schlüssel für Lenkradschloss

      Ich war auch der Meinung, daß, wenn Gurte installiert sind, diese auch angelegt werden müssen.

      Wie dem auch sei, ich lege es darauf an und die Beckengurte, die in meinem A-Rekord installiert sind, nicht an. Nun, ich bin jedenfalls gestern und heute unbehelligt zur Arbeit gekommen … ^^

      Grüße
      Christian

      Wilm schrieb:

      bei Schrittgeschwindigkeiten wie Rückwärtsfahrten oder Fahrten zum einparken keine Gurte angelegt werden müssen

      Das stimmt sogar Wilm. Da habe ich heute morgen bei der Suche sogar was von einem Urteil gelesen, wo genau so ein Fall durchgekaut wurde. Derjenige war sogar im Kreisverkehr (zwischen Apotheke und Supermarktparkplatz - oder so) unangeschnallt erwischt worden. Aber dank Schrittgeschwindigkeit und Parkplatzsuche ist er nicht verknackt worden.

      Ich fürchte aber, dass die Gesetzeshüter es eher mit @Bubru halten.
      Wenn Gurte da sind, muss man die benutzen.
      Ähnlich ist das ja auch bei Nebelscheinwerfern.
      Sind nicht vorgeschrieben, aber sie müssen - wenn sie dran sind - funktionieren.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Mit dem Thema habe ich mich (gemeinsam mit dem Verband) beruflich sehr intensiv beschäftigt - damals ging es um die Anschnallpflicht von Busfahrern im Linienverkehr, wenn der Bus mit Sicherheitsgurt am Fahrersitz ausgestattet ist.
      Im Detail ging es darum ob der Fahrer bei der Leerfahrt den Gurt anlegen muss. Letztlich kamen wir zu dem Entschluss, uns auf die in Linienbussen nicht vorgeschriebenen Gurte zu berufen und konnten damit alle Bussgeldbescheide abweisen.

      Natürlich ist es nicht sinnvoll, einen vorhandenen Dreipunktgurt (immer noch Lebensretter Nr.1) nicht anzulegen und überhaupt darüber zu diskutieren.

      Wichtig ist in diesem Thread nur die Erkenntnis: Hat mit dem H-Kennzeichen nichts zu tun.
      Viele Grüße
      Günther :daumen1:

      Tausi schrieb:

      Ähnlich ist das ja auch bei Nebelscheinwerfern.
      Sind nicht vorgeschrieben, aber sie müssen - wenn sie dran sind - funktionieren.
      Der Vergleich passt hier nicht ganz. Dazu muß man sich einmal die historische Herkunft dieser Regelung vor Augen halten, daß Zusatzscheinwerfer, wenn sie montiert sind, auch funktionieren müssen: Sie sollen bei einer Fahrzeugkontrolle nämlich überprüfbar sein. Der Polizist soll sehen können, ob sie nicht etwa zu hell sind oder sonstwie nicht den Vorschriften entsprechen. Der Fahrer soll dann nicht sagen können, die funktionieren zur Zeit nicht, tut mir leid.
      Natürlich passt der Vergleich.
      Die historische Herkunft ist doch latte.

      Es muss nicht, aber wenn es da ist, dann muss es doch.
      Das war die Aussage.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

      Tausi schrieb:

      Puuh, das ist dünn. Im Gesetzestext steht halt nur:

      "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein..."

      Der Umkehrschluss, dass
      "nicht vorgeschriebene Sicherheitsgurte, die aber trotzdem da sind, nicht angelegt sein dürfen"
      steht nirgends ausformuliert.

      Möchte ich das mit der Rennleitung ausdiskutieren???


      Es gibt ja auch kein Gesetz welches dir erlaubt zu atmen.
      Von daher ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
      Es ist zu tun, was vorgeschrieben ist.
      Vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind an zu legen, außer von ...
      Ist ein Gurt nicht vorgeschrieben, gibt es keine Pflicht ihn an zu legen.

      Ich hatte das Thema 2x, mein Vater 1x, bezahlen mussten wir nix. Bei mir hat man das dann 1x vertagt und einen "Sachverständigen" beauftragt, der die Rechtslage beurteilt hat, zahlen musste ich nix...

      Wer nicht diskutieren will, baut die Gurte aus.
      Na, jetzt hat sich mein Beitrag ja doch ganz schön verselbstständigt.
      Und immer ist alles so schön kontrovers.
      :wippe002:
      Aber schlauer bin ich dennoch geworden (zumindest bilde ich mir das ein).

      Eine H-Irritation ist aber geblieben:
      Wenn ich meinen Oldi mit H-Kennzeichen in eine Innenstadt mit Umweltzone lenke, kann mir keiner was.
      Wenn das gleiche Fahrzeug kein "H" hat gibt's Ärger wegen irgendwelcher nicht kompatibler Nummern im Schein.
      Oder hab ich da was falsch verstanden?

      Und noch eine Frage: Wäre auch die Farbwahl bei der Erteilung der H-Kennzeichen relevant
      (also nicht dass jemand denkt, ich würde meinen Pink lackieren wollen – obwohl ....) :grins1:

      Freue mich auf weiteren konstruktiven Input zur Findung des passenden Kennzeichens.

      Gruß aus dem Taunus
      vom Frank
      61479 Glashütten im Taunus / OPEL Rekord B Coupé 1,7 S, Bj.66
      Steht ihm!
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


      -------------------------------------------------------------------------------------
      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
      -------------------------------------------------------------------------------------
      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      Hallo Pat.

      Ja, so darf das aussehen.
      Einfach doch irgendwie viel schöner als die Goldfischgläser!
      So wird ein American Cruiser draus. Und das wollte GM/OPEL mit dem RekA ja auch irgendwie vermitteln.
      Halt mit dem Kompromiss, dass der deutsche Otto-Normalverbraucher es dann doch lieber etwas "unaufgeregter" hat.
      (Man beachte auch die Speichenräder mit Zentralmutter und die nicht vorhandenen Türgriffe!)

      Aber - um es vorweg zu nehmen: Darf eigentlich alles so nicht sein!

      Gruß aus der Ferne
      vom Frank
      61479 Glashütten im Taunus / OPEL Rekord B Coupé 1,7 S, Bj.66
      Moin,
      ist aus meiner Sicht eine Frage des Geschmacks.
      Darüber lässt sich nun mal nicht streiten.....
      Die Scheinwerfer sehen aus wie einem Ford 26M entnommen, da waren die auch schon eher grenzwertig (n.m.M).

      Wenn dann könnten die Hinweise von @Alfred. H. für ein wenig optische Entspannung an der Front sorgen.

      Aber das kann und darf jeder mit seinem Eigentum handhaben wie er möchte. Diese ständigen Hinweise auf die vermeintlich notwendige Originalität sind nervig, da diese Autos weder extrem selten noch kulturell besonders wertvoll sind.
      Ich kann mich sehr gut erinnern, das mein Vater schon in den 60ern Änderungen an seinen Autos vorgenommen hatte.
      Diese bezogen sich zwar eher auf technische Details als auf optische, aber würden selbst jetzt noch bei dem Einen oder Anderen Empörung auslösen. :saint: Und bei uns ging das in den 70ern doch weiter...
      Also leben und leben lassen....

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
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