Hochzeitsfahrten

      Hochzeitsfahrten

      Hi Leute,

      aus aktuellem Anlass hab ich Mal gegoogelt, wie das so mit Hochzeitsfahrten ist. Besonders, weil ich z.B. keinen Personenbeförderungsschein oder gar ein Nebengewerbe habe...

      Kurzum, eine Gefälligkeit gegen Spritgeld ist wohl noch OK, alles was darüber hinaus auf Gewinn abzielt wird wohl problematisch, spätestens im Schadenfall.

      Dazu Mal ein Link zu einem Audiofile, wo das Mal mit einem Fachanwalt besprochen wird.

      radio-oldtimer.de/service/verp…itsfahrten-folge-014.html

      Die Musik zwischen den Gesprächsteilen müsst ihr euch dazu denken... ;)
      mit besten Grüssen vom Maifeld

      Bernd
      Hallo Bernd, habe ein klein Gewerbe angemeldet und auch einen kleinen Personenbeförderungsschein bis 17 Personen sowie den großen mit Busführerschein bis 100 Personen.
      Aber die Hochzeitsfahrten durfte ich nur macht, wenn ein P Schein vorliegt.
      Privat ist das auch ohne möglich. Frage aber bei deiner Versicherung nach.
      Bei einem Unfall könnte es sonst große Probleme geben.
      Gruss HK
      Opel Rekord P2 Bj.1962 1,7 L
      Opel Kapitän PL Bj. 1962 2,6 L
      Fiat, Carado I339, Bj. 2020, 2,5 L

      :alt002: P2.Fra.nkheix.de
      Moin

      Das es in Deutschland bürokratische Hindernisse gibt ist ja klar. Es bleibt allerdings die Frage offen ob Hochzeitsfahrten nur mit einem Oldtimer betroffen sind, oder ob die vor allem bei uns auf dem Lande übliche Praxis das der Nachbar, Hochzeitsbitter oder Familienangehörige mit ihren Privatwagen das Brautpaar kutschieren.Im Grunde genommen dürfte ich ja dann niemanden in meinem Wagen mitnehmen.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      Nicht, wenn Du Geld dafür nimmst, keinen Personenbeförderungsschein besitzt und kein Gewerbe angemeldet hast. Wenn Du aber kein Geld nimmst, ist es einfach eine Privatfahrt...
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      so ist es, wie Lennecruiser das beschreibt. So bald "Verdienen" in`s Gespräch kommt, ist eine Mietwagen Erlaubnis u. ein Personenbeförderungsschein fällig.
      Das was HK-56 über den "großen" Busführerschein" schreibt ist so nicht richtig. Da gibt es keine Personenzahlbegrenzung. Es gibt Linienbusse, aber auch ( wenige ) Reisebusse, die sind für mehr als 100 Fahrgäste zugelassen. Dieser Busführerschein muß alle 5 Jahre verlängert werden ( vor der EU-Zeit waren das alle 3 Jahre ). Ab dem 50 Lebensjahr werden die Verlängerungen schwieriger.
      Ich spreche aus Erfahrung, besitze dieses Dokument seit 1973 :daumen1:

      Bernd1970 schrieb:

      Kurzum, eine Gefälligkeit gegen Spritgeld ist wohl noch OK, alles was darüber hinaus auf Gewinn abzielt wird wohl problematisch, spätestens im Schadenfall.


      Gibt es denn eine Festlegung wie hoch das "Spritgeld" sein darf? Und wäre ein Unkostenbeitrag Zwecks potentieller Abnutzung, Erhaltung des Fahrzeugs, Service-Aufwand,... Dann ebenfalls ok? Oder geht das dann schon Richtung "Gewinn", also Gewerbe und Personenbeförderungsschein?