Moin moin,
In einem anderen Thread hier, habe ich gelesen, daß die Lenkrad wegfahrsperre ab 62 oder 63 Pflicht war und somit bei der Anmeldung, neu eingetragen werden muß.
Mein P1 hat so ein Teil, war aber für die H Abnahme nicht relevant gewesen, da noch nicht Pflicht war.
Wenn der Meister sein Wort hält, kommt mein A Rekord, morgen zum Check und Achsvermessung in die Werkstatt und am Ende der Woche soll der TÜV und die H Abnahme folgen.
Nun zu meiner Frage, da ich im A Rekord Zubehör Buch nix finde, hatte der A Rekord schon eine integrierte Wegfahrsperre?
Am Zündschloss selbst ist ja nur wie bei den Vorgängern, Garage, Zündung 1 und 2.
Wenn dies nur als Zubehör gab, wie sieht dieses Schloß aus? Dasselbe, wie beim P1 und 2?
Gruß Marco
In einem anderen Thread hier, habe ich gelesen, daß die Lenkrad wegfahrsperre ab 62 oder 63 Pflicht war und somit bei der Anmeldung, neu eingetragen werden muß.
Mein P1 hat so ein Teil, war aber für die H Abnahme nicht relevant gewesen, da noch nicht Pflicht war.
Wenn der Meister sein Wort hält, kommt mein A Rekord, morgen zum Check und Achsvermessung in die Werkstatt und am Ende der Woche soll der TÜV und die H Abnahme folgen.
Nun zu meiner Frage, da ich im A Rekord Zubehör Buch nix finde, hatte der A Rekord schon eine integrierte Wegfahrsperre?
Am Zündschloss selbst ist ja nur wie bei den Vorgängern, Garage, Zündung 1 und 2.
Wenn dies nur als Zubehör gab, wie sieht dieses Schloß aus? Dasselbe, wie beim P1 und 2?
Gruß Marco
27321 Thedinghausen. Opel Rekord P1 (12/57) Opel Rekord A (1963)