P1 im Netz

      P1 im Netz

      Hallo liebe Gemeinde,

      hier scheint sich wohl jemand an einem schönen P1 bereichern zu wollen. Vor zwei Wochen war der Opel noch für 7000€ VB zu haben. Hatte mit dem Vorbesitzer telefoniert, da mein Bruder einen günstigen Einstiegsoldtimer sucht. Hat sich dann aber gegen einen P1 entschied und daraufhin abgesagt.

      Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
      ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeig…ocial&utm_content=app_ios

      Finde es nicht okay, bei so einem schönen P1 das schnelle Geld zu machen. Jemand mit wirklichen Interesse hätte sich wohl über den fairen Preis gefreut und lange Spaß mit dem Opel gehabt.

      ...wollte ich einfach mal loswerden und möglichen Interessenten zu zeigen was der Verkäufer vor hat. Stichwort Preisverhandlung.
      Das muss jeder selber wissen. Es kommt drauf an wie der P1 ist. Nur anhand von Bilder, kann man keinen Oldtimer kaufen. Wer so etwas macht, schaut später meistens dumm in die Wäsche oder darf dann noch viel mehr zahlen. Fälle sind hier ja bekannt. Es werden dann schnell das doppelte vom Kaufpreis reingesteckt.
      Wenn er zuvor mit 7000€ im Netz stand, bleibt dem Käufer es frei diesen dann für 8000 € oder mehr verkaufen.
      Jeder zahlt das was er bereit ist zu zahlen oder ihm der Oldtimer wert ist.
      Aber auch für diesen wird es dann einen Käufer geben.
      Gruss HK
      Opel Rekord P2 Bj.1962 1,7 L
      Opel Kapitän PL Bj. 1962 2,6 L
      Fiat, Carado I339, Bj. 2020, 2,5 L

      :alt002: P2.Fra.nkheix.de
      Hallo HK 56, so einfach ist das nicht. Denn der jetzige Anbieter, bietet den Wagen als "Privatanbieter" an. Hier wird versucht, ohne die gesetzlichen Auflagen für gewerbliche Anbieter, ein Geschäft zu machen. Dies ist nicht legal, denn es vernichtet Arbeitsplätze im KFZ Gewerbe. Dafür interessiert sich vor allem das Finanzamt. Aber auch, mit Recht, die Wettbewerbszentralen sowie das Gewerbeaufsichtsamt. Der Zentralverband für das KFZ Gewerbe meldet das, sofern er davon erfährt, regelmäßig, der IHK bzw. der Handwerkskammer :!:

      Wiku schrieb:

      Hallo HK 56, so einfach ist das nicht. Denn der jetzige Anbieter, bietet den Wagen als "Privatanbieter" an. Hier wird versucht, ohne die gesetzlichen Auflagen für gewerbliche Anbieter, ein Geschäft zu machen. Dies ist nicht legal, denn es vernichtet Arbeitsplätze im KFZ Gewerbe. Dafür interessiert sich vor allem das Finanzamt. Aber auch, mit Recht, die Wettbewerbszentralen sowie das Gewerbeaufsichtsamt. Der Zentralverband für das KFZ Gewerbe meldet das, sofern er davon erfährt, regelmäßig, der IHK bzw. der Handwerkskammer :!:


      Wie kannst du dir da sicher sein?
      Es könnteja auch sein, dass er sich in das Design des Wagens verkuckt hat, die Probefahrt im Idealfall auch schön war.
      Dann hat er ihn sich gekauft und war dann z.B. mit den Fahrleistungen auf Dauer nicht zufrieden ist, ihm war die Wartung zu aufwändig, ihm sagt das Fahrverhalten nicht zu, die Frau wusste nicht Bescheid und drängt auf Verkauf, der Wagen hatte (für ihn nicht lösbare) Probleme, siehe @myp1 (wobei dieser das beheben lässt, manch anderer gibt an der Stelle eben auf) etc.
      Klar "riecht" es stark nach Handel, aber pauschal jemanden an den Pranger zu stellen halte ich für falsch.
      Wer später bremst ist länger schnell...

      1963 Opel Rekord A 2TL auf E36 Chassis (im Aufbau)
      1964 Opel Rekord A 1700 aus Antwerpener Produktion
      in weit mehr als 40 Jahren Berufserfahrung ( Automobilkaufmann ) wiederholten sich solche Ausreden immer auf`s Neue. Mal gefällt das Auto der Frau nicht, mal kommt die Frau nicht zurecht damit, mal hat man sich an der Leistung getäuscht usw. Sicher kann das ab u. zu mal zutreffen, dann darf man auch preislich aufrufen was man will. Wenn dann ein + dabei herausspringt ist das auch legal - nur, was ist, wenn unter der selben Adresse, Tel. Nr. o. dgl. ein paar Tage od. Wochen wieder so ein "Zufall" auftaucht ? ? ? Ich kenne Leute, die haben für solche lukrativen Absichten mehrere Handy Nummern 8) .
      Über was sich hier teilweise Gedanken gemacht werden...

      Die Finanzämter sind auch nicht mehr so dumm/so schlecht ausgestattet wie früher.
      Die haben mittlerweile ganze Abteilungen für den Handel im Internetz.
      Wenn so Einer mehrfach auftaucht, kriegen die den auch.

      Da muss ich echt sagen: Das ist nicht mein Job. Das geht mich nichts an. Hintergründe kenne ich nicht.

      Schon mal inseriert, war billiger, oder Vorsicht Betrüger mit geklauten Fotos - ist alles okay.
      Aber: Der verdient da Geld mit - na und? - Da bin ich ganz bei @HK-56

      Ich hab schon mitbekommen, dass Autos gekauft wurden, nur weil da neue Stoßstangen dabei waren, die einzeln nicht verkäuflich waren. Da ist dann das Auto nachher über...
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Warum sollte man sich auch nicht "bereichern"?
      Es steht nirgendwo geschrieben, dass man durch Ankauf und Verkauf eines Rekord P1 kein Geld verdienen darf.

      Für Autohändler ist dass das tägliche Brot und manch einer finanziert auch hier im Forum durch Nebengeschäfte sein Hobby ...

      Uebrigends bereichere ich mich auch an Rekord P1 Modellen. Ich lebe davon, auch sowas zu reparieren und dass knallhart gegen €€€.
      Hallo HK 56, so einfach ist das nicht. Denn der jetzige Anbieter, bietet den Wagen als "Privatanbieter" an. Hier wird versucht, ohne die gesetzlichen Auflagen für gewerbliche Anbieter, ein Geschäft zu machen. Dies ist nicht legal, denn es vernichtet Arbeitsplätze im KFZ Gewerbe. Dafür interessiert sich vor allem das Finanzamt. Aber auch, mit Recht, die Wettbewerbszentralen sowie das Gewerbeaufsichtsamt. Der Zentralverband für das KFZ Gewerbe meldet das, sofern er davon erfährt, regelmäßig, der IHK bzw. der Handwerkskammer :!:


      Das kann man so m.E. noch nicht sagen. Die "Auflagen für gewerbliche Anbieter" bedeuten erstmal, dass die Tätigkeit in gewerblichem Umfang ausgeübt werden muss. Wer mal n Auto für 7 kauft und für 9 verkauft, ist davon noch lange kein gewerblicher Anbieter, auch wenn er 2.000€ dran verdient hat. Das darf auch ein Privatman und er muss dafür nicht einmal Steuern zahlen, völlig legal. Erst wenn die Tätigkeit regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird, dann wird daraus ein Anmeldepflichtiges Gewerbe. Davon, dass mal jemand 2.000€ oder 20.000€ bei nem Auto an und Verkauf verdient, wird es keine gewerbliche Tätigkeit. Du brauchst dir aber keine Sorgen zu machen, die Handwerkskammern haben Rechtsanwälte die das im Internet tracken und raus kopieren und wenn die da hinter kommen, dass du dass öfter machst, dann verdienen die Anwälte kräftig an der Abmahnung und dann hast du die Kammer und ggfls. auch Zoll und Finanzamt schnell an den Hacken...