Corona Schnapsidee

      @Koralle60

      Hallo Rudi,

      Deine Ausführung ist zutreffend:
      "Allerdings darf ein mündiger Bürger hinterfragen und für sich auch in Zweifel ziehen, ob eine Regel oder ein Gesetz richtig ist oder unzulässig in seine Rechte eingreift."

      Dafür haben wir in unserem Rechtsstaat die "Rechtsweggarantie" , auch "Rechtsschutzgarantie" genannt, in Art. 19 Abs. 4 GG
      verankert.

      Art. 19 Abs. 4 GG lautet:
      "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt."

      Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verbürgt das Recht auf Anrufung staatlicher Gerichte
      gegen Akte der öffentlichen Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland.

      Das ist die grundrechtliche Verbürgung, nach der jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten
      verletzt ist, der Rechtsweg offen steht.

      Es geht nicht darum, Gesetze, Satzungen, Verordnungen oder Bescheide einfach immer blind und hörig hinzunehmen.
      Sie können und werden bei entsprechender Klage durch die dritte Gewalt unseres Rechtsstaates
      auf Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit überprüft.
      Aber solange die Gesetze, Satzungen und Verordnungen gelten, sind sie zu beachten und einzuhalten
      und es steht nicht im Belieben des Einzelnen, folgenlos zu entscheiden, ob er die betreffende Regelung
      befolgen will oder nicht.

      Hier z.B. Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin: Beschlüsse der 1. Kammer vom 29. April 2020 (VG 1 L 147/20)
      und vom 30. April 2020 (VG 1 L 151/20)VG Berlin, 29.04.2020 - Az: 1 L 147/20 zum 1. Mai 2020 und Corona:
      Autokorso mit 20 Teilnehmenden darf stattfinden, Demonstration mit bis zu 200 Teilnehmenden nicht.

      berlin.de/gerichte/verwaltungs…essemitteilung.927779.php
      Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
      Ha-Jo

      Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz

      nicht: was lange währt, wird endlich gut,
      sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!

      Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
      sondern nur eingefahren.....



      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „RA63“ ()

      Mark schrieb:

      Keine Angst, die Behörden haben keine Probleme die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.
      Sie können auch sehr gut kontrollieren, was in deinen 4 Wänden vor sich geht. Der erste der anruft ist der Nachbar. Es lebe der Denunziant...


      Und ich dachte, der Blockwart wurde abgeschafft.
      Gruß Ingo aus 71083 Herrenberg/Württemberg , Opel Rekord PII Limo L 4 Türig mit Faltdach.
      ...mag ja alles sein, in Berlin Kreuzberg (heißt es) sollen aber weit über 1000 Demonstranten

      aktiv gewesen sein, am 01.05. also 2 Tage nach dem o.a. Gerichtsurteil ??? IN BERLIN !

      Hier stellt sich die Frage zur Akzeptanz doch ganz anders ?

      Solche Diskrepanzen führen zum Unmut und zur Geringschätzung angeordneter Maßnahmen.

      Ich habe dazu eine eigene Meinung.

      Gruß,

      Alfred. H.
      @RA63
      Hallo Ha-Jo,
      Ich will ja nicht der Anarchie das Wort reden, sondern mein Unbehagen zum Ausdruck bringen über den aktuellen Zustand.
      Ein renommierter Verfassungsrechtler schreibt dazu "das wir uns in einem grundrechtefreien" Rechtszustand befinden. Auch andere Rechtswissenschaftler zweifeln die verfassungsrechtliche Basis der Beschlüsse unserer Regierenden an.
      Da darf man als Laie ins grübeln kommen, wenn auf Basis eines Seuchenschutzgesetzes von AnnoTobak nun unsere Grundrechte quasi auf unbestimmte Zeit ausser Kraft gesetzt sind.
      Das alles hat zumindest den Hauch von "Ermächtigungsgesetz".
      Sicher habe ich Vertrauen zu unserer Angie, aber der Rest.... inkompetent und machtbesessen.
      =÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷
      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
      ÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷
      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Bitte vergesst nicht: alles ist zeitlich begrenzt. Zum Glück ist all dies kein Dauerzustand. Und irgendwas scheinen wir in Deutschland richtig zu machen, wenn man die Zahlen international vergleicht. Also Kopf hoch, macht Euch nicht verrückt, macht das Beste aus dieser aussergewöhnlichen Situation. Dinge, auf die man eine Zeitlang verzichten muss, weiss man hinterher umso mehr zu würdigen...
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


      -------------------------------------------------------------------------------------
      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
      -------------------------------------------------------------------------------------
      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      Wilm, lass uns doch bitte beim einfachen Thema dieses Threads bleiben.
      Solche sehr ernsten und überaus schwierigen Dinge wie "SCHWIEGERMÜTTER"
      gehören nicht hier ins Forum.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Moin Dirk

      Haste wohl Recht. Fußball gehört hier auch nicht hin.
      Tschüß
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      @Koralle60
      @Lennecruiser

      Lieber Rudi, lieber Frank,

      das Bundesseuchengesetz gab es bis zum 31.12.2000.
      Dann trat am 1.1.2001 das vollkommen neue und vollständig überarbeitete Infektionsschutzgesetz
      in Kraft. Das jetzt geltende Infektionsschutzgesetz ist deshalb kein Gesetz von "Anno Tobak".

      Ich bin seit 1992 unter anderem für freiheitsentziehende Unterbringungen nach dem Bundesseuchengesetz/Infektionsschutzgesetz
      (§ 30 Abs.2 IfSG) zuständig.
      Es mußten regelmäßig Entscheidungen getroffen werden, wenn ein Betroffener den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht
      nachgekommen ist oder nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen war, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird (z.B. bei Personen, die an Tuberkulose erkrankt waren).

      Diese Entscheidungen gerieten aber nie in den Focus der Öffentlichkeit, die aber gerade durch diese Maßnahmen geschützt
      werden soll und auch geschützt wurde und wird, weshalb kaum jemand von diesem Gesetz wußte.

      Wir können froh sein, dass wir dieses Gesetz haben und in dieser einmaligen Situation sofort handlungsfähig waren.

      Wie Frank schon oben ausgeführt hat:
      "Und irgendwas scheinen wir in Deutschland richtig zu machen, wenn man die Zahlen international vergleicht."


      Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) kann jederzeit -wie oben ausgeführt- angerufen werden.
      Denn das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (bisweilen auch Rechtsweggarantie oder Rechtsschutzgarantie genannt)
      verbürgt das Recht auf Anrufung staatlicher Gerichte, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird
      (Art.19 Abs.4 GG).

      Also bleibt gesund und munter, geduldig und gelassen.
      So werden wir alle zusammen diese schwierige, für alle sehr belastende Situation meistern.
      Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
      Ha-Jo

      Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz

      nicht: was lange währt, wird endlich gut,
      sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!

      Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
      sondern nur eingefahren.....



      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „RA63“ ()

      Ich dachte die Zahlen sind lt. RKI europaweit höchst unterschiedlich aufgenommen so dass die statistischen Zahlen nicht vergleichbar wären ^^

      Was die Durchführung von Zwangsmaßnahmen anging, ist mir zwar bekannt dass bei uns in der Stadt die ein oder andere Veranstaltung aufgelöst wurde, auch dass das ein oder andere Geschäft geschlossen wurde, aber der dazu nötige zwang hielt sich doch in Grenzen. Es gab in der Fläche meiner Information nach keine Bußgelder, sondern es haben grade am Anfang einige Laden betreiber nicht richtig realisiert, dass auch Ihre Türe zu zu bleiben hat, so Dinge halt. Nach Vorsprechen der entsprechenden Behörden zeigten sich die Leute aber in der Regel einsichtig, so dass zumindest im weiten Feld keine Bußgelder verhängt wurden. Nix abkassieren, hier hat man auf Verständnis gesetzt und dann war auch alles zu.
      In Düsseldorf hab ich noch keinerlei Kontrollen in jedweder Hinsicht mitbekommen und kenne einige Pizzerien, Restaurants und Pommesbuden mit Außer-Haus-Verkauf, deren Türen offenstehen.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

      ───────────────
      Opel P1 1700
      Viele Maßnahmen sind soweit verständlich, aber völlig inakzeptabel ist, daß einzelne Stadtgemeinden ihre eigenen Regelungen erlassen. z. B. zum Maskentragen. Nur weil da ein Bürgermeister meint, sich mit einer Ideallösung gegen die weitere Ausbreitung profilieren zu müssen.

      Abriegeln von Bundesländern halte ich für ebnfalls nicht durch das Grundgesetz abgedeckt, zumal keinerlei Sinn erkennbar.

      Verständlich wäre das, wenn es bestimmte örtliche Ausbreitungsherde gibt, was aber in vielen Fällen nicht der Fall war. Durch einen solchen regionalen Flickenteppich an Regelungen wird die ganze Sache unglaubwürdig.

      Tschüß
      Klaus

      myp1 schrieb:

      In Düsseldorf hab ich noch keinerlei Kontrollen .........

      Muss es denn immer kontrolliert werden? Man kann sich auch einfach daran halten, wenn man es nicht darf oder sollte.
      Aber es wird eben oft die Hand genommen, wenn einem der Finger gereicht wird.
      Schönes rest Wochenende
      Gruss HK
      Opel Rekord P2 Bj.1962 1,7 L
      Opel Kapitän PL Bj. 1962 2,6 L
      Fiat, Carado I339, Bj. 2020, 2,5 L

      :alt002: P2.Fra.nkheix.de

      altopelfreak schrieb:

      Viele Maßnahmen sind soweit verständlich, aber völlig inakzeptabel ist, daß einzelne Stadtgemeinden ihre eigenen Regelungen erlassen. z. B. zum Maskentragen. Nur weil da ein Bürgermeister meint, sich mit einer Ideallösung gegen die weitere Ausbreitung profilieren zu müssen.

      Abriegeln von Bundesländern halte ich für ebnfalls nicht durch das Grundgesetz abgedeckt, zumal keinerlei Sinn erkennbar.

      Verständlich wäre das, wenn es bestimmte örtliche Ausbreitungsherde gibt, was aber in vielen Fällen nicht der Fall war. Durch einen solchen regionalen Flickenteppich an Regelungen wird die ganze Sache unglaubwürdig.

      Tschüß
      Klaus




      Zur Info:

      In Deutschland ist Infektionsschutz zunächst einmal Ländersache, weil der Gesetzgeber bei Schaffung
      dieses Gesetzes der Meinung war, dass die jeweiligen Länder, die betroffen sind, vor Ort am Besten
      aufgrund der "Ortsnähe" entscheiden können, welche Maßnahmen am Besten im Fall des Falles ergriffen werden müssen.
      Damals konnte man sich ein Szenario nicht vorstellen, dass Deutschland insgesamt betroffen sein könnte,
      wie es jetzt leider der Fall ist.

      Weiterhin haben die Länder ihre Kompetenzen in diesem Bereich häufig auf kommunale Institutionen
      wie etwa die Landratsämter verlagert.

      Deshalb gibt es keine bundeseinheitlichen Maßnahmen, was leider zur Verunsicherung in der Bevölkerung
      führt.

      Es wird deshalb von Juristen schon dafür plädiert, im Infektionsschutzgesetz eine „Koordinierungskompetenz“ des Bundes für Notlagen zu schaffen. Dies gebe unsere Verfassung auch her. Man müsse es gesetzlich mit Zustimmung des Bundesrates regeln.

      Hier zur Info:

      taz.de/!5674409/

      und hier:

      de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz


      Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
      Ha-Jo

      Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz

      nicht: was lange währt, wird endlich gut,
      sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!

      Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
      sondern nur eingefahren.....



      HK-56 schrieb:

      myp1 schrieb:

      In Düsseldorf hab ich noch keinerlei Kontrollen .........
      Muss es denn immer kontrolliert werden? [...]

      Hab ich irgendwas davon gesagt? Im Gegenteil...

      Jong, hier ist Rheinland. :cool1:

      Außerdem sehe ich bei der offenstehenden Tür z.B. einer Pommesbude gar kein Problem, solange sich an die Abstände gehalten wird - und das war/ist der Fall, schon weil die Linien im Laden markiert sind. Ich weiß auch gar nicht, ob eine solche Regelung, dass die Türen geschlossen sein müssen, hier überhaupt existiert (in Marl aber anscheinend schon).

      (Andererseits: als ich gestern abend beim Vorbeifahren eine Truppe von 6 Jugendlichen bierdosenhaltender- und trinkenderweise an einer Straßenecke eng an eng rumstehen und feixen sah, hab ich schon gedacht, dass denen mal jemand Bescheid stoßen sollte. Manche haben's einfach nicht kapiert.)
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

      ───────────────
      Opel P1 1700