Corona Schnapsidee

      Hier mal die offizielle Regelung des Kreis Soest in NRW zu privaten Zusammenkünften:
      Frage:
      Was ist, wenn mich das Ordnungsamt auf der Straße im Gespräch mit zwei Nachbarn entdeckt? Was gilt in meiner Wohnung?
      Antwort:
      Auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Wohnung sind Zusammenkünfte nicht untersagt, jedoch gilt auch im privaten Bereich der Appell, soziale Kontakte soweit eben möglich zu reduzieren.

      Sollte ich jedoch zwei Nachbarn auf der Straße vor meinem Grundstück treffen, ist das z.Zt. eine Straftat.

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Moin

      Im Grunde genommen gilt § 30 StVo auch ohne Coronabeschränkungen.

      § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt den Verkehrsteilnehmern vor: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, …“

      In Bayern sieht man das noch ganz anders.
      Ob dies außerorts erlaubt ist, entschied das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG) am 28.11.2000

      kanzlei-hoenig.de/specials/jur…uetzes-hin-und-herfahren/
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      moin moin

      Ich muss aber Spaß Fahrten machen . Ich habe einen Anhänger am Straßenrand stehen , innerhalt der Stadtgrenze , den Anhänger haben ich jetzt 3 Wochen nicht gebraucht , wegen Corona usw. , jetzt kam Post von der Stadt weil der Anhänger 2 Wochen nicht bewegt wurde , 20 € . Jetzt muß ich den Anhänger ca. einmal in der Woche anhängen und eine Spaßfahrt machen . Also sind Spaßfahrten doch erlaubt .

      Gruß aus Hagen
      Bernd

      Mark schrieb:

      Bei uns im Kreis RE sind selbst private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung mit mehr wie 2 Personen verboten, außer es handelt sich um Haushalts oder direkte Familienmitglieder... Ist nix mit Geburtstagsparty...


      Moin Mark

      Da liegst du falsch. Im öffentlichem Raum können Verbote erteilt werden. Im Privatbereich in dieser Angelegenheit nicht.Es gibt nirgendwo ein Verbot für Privatbereiche, alle Einschränkungen sind nür öffentlich. Es wird empfohlen sich auch privat an die Vorgaben zu halten da feiern in privaten Räumlichkeiten momentan als inakzeptabel anzusehen sind.

      Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind Treffen von mehr
      als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten. Darauf haben sich die
      Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel am 22.
      März verständigt - und diesen Beschluss in ihrer Telefonkonferenz am 15.
      April noch einmal bis zum 3. Mai 2020 grundsätzlich verlängert.
      Wörtlich heißt es: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur
      alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im
      Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet."

      ndr.de/nachrichten/info/Kontak…erhin,coronavirus762.html
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




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      Morgen


      Unnützes hin und her Fahrten sind beschränkt auf die gleiche Strecke.Nicht auf Bewegungsfahrten im großen Umkreis.Dann müsste ja jede Motorradtour illegal sein.Die meinen damit Fahrten zwischen zwei Orten zum Angeben(einen auf dicke Hose machen). :popo:
      Aber besser abwarten bis Mann und Frau wieder darf.

      Gruß Jupp
      nordkurier.de/neubrandenburg/p…feier-auf-1439049704.html

      Bei uns in Marl haben sie auch ne private Geburtstagsfeier von 5 Personen aufgelöst und Autos raus gezogen, in denen mehr wie 2 Personen saßen. Rechtssicherheit ist in Deutschland grade durch das Wort Corona ersetzt worden. Ebenso die Worte "Verhältnismäßigkeit" und "Grundgesetz", heist jetzt alles Corona.
      Hallo ,
      na ja hier in Hamburg ist es wohl kaum zu überprüfen wo wann und wer hier irgendwelche Fahrten macht aber ich bin auch schon angehalten worden mit der frage was ich den vor habe , weil ich unsere Landesgrenzen überfahren habe , aber sie haben mir geglaubt das ich nur zum Edeka um die ecke will .
      Luftline ca 3,5 km Fahrstrecke 80 km :)
      Gruß aus Hamburg

      Michael

      [*]

      Fahrzeuge :
      Opel Rekord Olympia P1 Bj.05.1958
      Opel Astra H Caravan Bj.05.2008 (Totalschaden am 30.11.2019) :hammer2:
      Opel ??? ein Kadett C wäre nett mein erstes Auto
      Opel Astra K ST 02.2019
      Mein in Würzburg lebender Vater erzählte mir, dass Freunde von ihm Schwester und Schwager zu Besuch hatten, und alle zusammen im Garten Kaffee getrunken haben.
      Ein mißgünstiger Nachbar hat das gesehen und diese angezeigt - Bußgeld für jeden 130 Euro.

      Ich frage mich, was bringt es über Details zu diskutieren und zu mutmaßen. Es sollte alles so geregelt sein, sodass wir danach handeln können: Zuhause bleiben, und falls man doch mal raus muss, geforderte Vorsichtsmaßnahmen treffen.

      So gerne wir mit unserm Oldie zum nächsten Biergarten fahren und uns dort in die Sonne setzen würden, es geht zur Zeit nicht.

      @Bernds P2 ganz ehrlich, wenn es mein Anhänger wäre, diesen übereifrigen HiPo würde ich besuchen, und im Beisein seines Chefs fragen, wieso er seine Bauchschmerzen über die Stallorder des Staates setzen will. Der sollte mir dann mal erklären mit welchem Recht ich geltende Vorschriften brechen darf. Davon abgesehen, mein Verständnis geht so weit, wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug habe (auch wenn es sich um einen Anhänger handelt) darf ich den auf der Strasse parken. Wofür zahle ich Steuern?
      Viele Grüsse
      Micha

      Aus Brokdorf/Elbmündung sowie Gustavsburg bei Rüsselsheim



      In Hessen gilt § 1 Abs. 1 der dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020
      in der Fassung der am 1.Mai 2020 in Kraft tretenden Änderungen (Dritte Corona-Verordnung des Landes Hessen
      (Beschränkung sozialer Kontakte)):

      "Der Kontakt zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige
      Minimum zu reduzieren."

      Unter dem Gedanken dieser Leitvorschrift sind alle übrigen Vorschriften zu beleuchten und -falls erforderlich-
      auch auszulegen.

      Private Feiern auch auf Privatgelände verstoßen gegen die oben genannte Regelung des § 1 Abs. 1
      der dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020 in der Fassung der am 1.Mai 2020
      in Kraft tretenden Änderungen.

      Hier alle konsolidierten Lesefassungen der Verordnungen des Landes Hessen (Stand 4.Mai 2020):

      kreis-offenbach.de/Themen/Gesu…6.8597.1&kat=&kuo=2&sub=0
      Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
      Ha-Jo

      Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz

      nicht: was lange währt, wird endlich gut,
      sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!

      Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
      sondern nur eingefahren.....



      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „RA63“ ()

      myp1 schrieb:

      RA63 schrieb:

      sobald es rechtlich einwandfrei möglich sein wird, werde ich gerne dabei sein.



      "Rechtlich" ist jedenfalls kein sinnvolles Kriterium. Oder wie war das, als z.B. @Rolo und @Milli den @Wilm besucht hatten, um ihm einen Außenspiegel für seinen Lieferwagen zu spendieren? Streng genommen vermeidbar und nicht OK, aber letztlich hat man durch vernünftiges Verhalten das Risiko vermieden.

      Insofern bin ich da ganz bei @Koralle60, @Jupp und anderen.

      Die => Mai-Demo in Kreuzberg war jedenfalls nicht vernünftig (allerdings gleichzeitig auch nicht zulässig).

      Rekord 63 schrieb:

      Es geht darum VERMEIDBARES von UNVERMEIDBAREM zu unterscheiden.

      Religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind z.B. absolut vermeidbar. Der jeweilige Gott/Messias - so es ihn gibt - stirbt ja nicht (weil er im weltlichen Sinne gar nicht lebt), also kann man das alles auch vertagen. Trotzdem sollen sie ja wieder unter gewissen Auflagen gestattet werden.

      Und nu...?


      "Rechtlich" ist durchaus ein sinnvolles und sogar das entscheidende Kriterium, um Verhaltensweisen einzuordnen
      und zu beurteilen.

      Denn in unserer Gemeinschaft stellen wir Regelungen auf, die für alle gelten, damit das Zusammenleben funktioniert.
      Diese Regelungen werden durch unsere gewählten Volksvertreter in Form von
      Gesetzen, Satzungen und Verordnungen beschlossen.
      Wer sich nicht an diese Regelungen hält und gegen sie verstößt, der muß mit Konsequenzen rechnen.
      Wenn ein bestimmtes Verhalten demgegenüber rechtlich einwandfrei möglich ist, sind keine Konsequenzen
      durch den Staat zu befürchten.
      Wie ich mein Verhalten dann ausgestalte, z.B. durch weitere nicht mehr vorgeschriebene Anwendung
      von Schutzmaßnahmen, bleibt jedem dann selbst überlassen, ist aber für eine juristische Beurteilung
      unerheblich.
      Über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen, Satzungen und Verordnungen darf man gerne diskutieren;
      solange sie gelten, hat sie aber jeder einzuhalten oder man muß eben -falls man sich darüber hinwegsetzt-
      mit Konsequenzen rechnen und wenn man bestraft wird damit leben und sollte sich dann nicht beklagen.

      Wenn jeder nur nach seinem Gutdünken handeln würde, ob er Vorschriften beachtet, weil diese ihm sinnvoll
      erscheinen und andere Vorschriften nicht beachtet, weil er deren Sinn nicht zu erkennen vermag,
      dann haben wir in unserem Rechtsstaat nur noch Chaos und keine Ordnung mehr, die aber für ein geordnetes
      Zusammenleben grundlegende Bedeutung hat.
      Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
      Ha-Jo

      Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz

      nicht: was lange währt, wird endlich gut,
      sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!

      Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
      sondern nur eingefahren.....



      na ja mal ehrlich , ich muss oder darf heute mal wieder Arbeiten (Kurzarbeit 50%)
      ich bin in einem Hamburger Einkaufszentrum beschäftigt , ich denke wir habe zur Zeit um die 2000 Besucher also werden wir heute so um die 22 000 Menschen hier gehabt haben na wo ist da das Kontacktverbot und die Ausgangs Beschränkung , es gibt ja leider so überhaupt keine einheitliche Regelung das macht das leben zur zeit nicht wirklich einfacher ganz im Gegenteil es macht das ganze viel viel schwerer
      Gruß aus Hamburg

      Michael

      [*]

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      RA63 schrieb:

      Über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen, Satzungen und Verordnungen darf man gerne diskutieren;


      Hallo
      Es sollte aber auch deutlich geschrieben werden was im Gesetzes/Vorschriftentext gemeint ist.Laut Bundes und Länderregierungen gelten die Kontakteinschränkungen nur für den öffentlichen Raum. Alles andere sind z.B. wie hier in NRW nur auslegungsfähige Empfehlungen, woran man sich aber selbstverständlich halten sollte.
      Der momentane behördliche Aufwand in dieser Sache ist extrem,aber wirklich so ganz genau betrachtet wird auch irgendwie zu wenig gemacht . Selbstverständlich ist es glaubhaft das die Gastronomie ab dem 11.03. komplett zu schließen hat, aber diese Information ausschließlich aus den Medien zu bekommen ist auch eine in Frage zu stellende Praxis, zumal gleichzeitig vor Fakenews gewarnt wurde. Bis heute haben wir keine offizelle amtliche Benachrichtigung zur Schließungspflicht bekommen.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




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      RA63 schrieb:

      Wenn jeder nur nach seinem Gutdünken handeln würde, ob er Vorschriften beachtet, weil diese ihm sinnvoll erscheinen und andere Vorschriften nicht beachtet, weil er deren Sinn nicht zu erkennen vermag, dann haben wir in unserem Rechtsstaat nur noch Chaos und keine Ordnung mehr, die aber für ein geordnetes Zusammenleben grundlegende Bedeutung hat.

      Ich denke, es spielt schon eine Rolle, um welche Vorschriften es geht. Wenn Du das so absolut meinst wie Du es geschrieben hast, dann bleibst Du wahrscheinlich auch nachts um 4 Uhr in einer menschen- und autoleeren Stadt brav an jeder roten Fußgängerampel stehen und hast auch noch nie jemandem durch Lichthupe zu verstehen gegeben, dass Du ihm die Vorfahrt gewährst (oder um ihn zu grüßen, weshalb Frank sich ja gerade seine eingebaut hat).

      Jedenfalls dürftest Du nie Beifahrer bei mir sein, ich verletze (wie nahezu alle) m.o.w. ständig die eine oder andere Vorschrift - kommt nur drauf an, welche. "Chaos" habe ich in den fast 40 Jahren meines Autofahrerdaseins damit noch nicht angerichtet.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700
      Regeln und Gesetze sind da unser Zusammenleben zu ordnen, Recht von Unrecht zu unterscheiden und eine verlässliche Basis für den hoffentlich seltenen Streitfall zu haben. Ohne dies geht es nicht, das ist zweifellos richtig.
      Allerdings darf ein mündiger Bürger hinterfragen und für sich auch in Zweifel ziehen, ob eine Regel oder ein Gesetz richtig ist oder unzulässig in seine Rechte eingreift. Das sollte uns unsere eigene Geschichte gelehrt haben.
      Meine ganz persönliche Meinung ist, das unsere Regierung sich z.Zt. auf schwachem rechtlichen Boden bewegt und dies umso stärker je länger die Sache dauert. Die Rufe nach eindeutigen "Notstandsgesetzen" zeigt deutlich wozu das hier genutzt werden könnte.
      Mich persönlich verstört die kritiklose Art und Weise mit der wir die Einschränkung unserer Grundrechte akzeptieren.
      Das Vorgehen gegen solche die Kritik artikulieren erinnert mich an die DDR, Polen oder Ungarn.
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      myp1 schrieb:

      Ich denke, es spielt schon eine Rolle, um welche Vorschriften es geht. Wenn Du das so absolut meinst wie Du es geschrieben hast,


      Moin Michael

      Wenn jemand weiss worüber er schreibt, dann Der HA-JO. Allein schon sein Beruf verpflichtet ihn dazu sich besonders an gegebene Gesetze zu halten.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




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      Wilm schrieb:

      myp1 schrieb:

      Ich denke, es spielt schon eine Rolle, um welche Vorschriften es geht. Wenn Du das so absolut meinst wie Du es geschrieben hast,
      Wenn jemand weiss worüber er schreibt, dann Der HA-JO. Allein schon sein Beruf verpflichtet ihn dazu sich besonders an gegebene Gesetze zu halten.

      Ich habe mit keinem Wort bezweifelt, dass @RA63 weiß, wovon er spricht. Er wäre allerdings der erste Mensch, den ich kenne, der noch nie eine Vorschrift verletzt hat.

      Und ich kenne zwar seinen Beruf nicht, aber nicht der verpflichtet ihn, sich an Vorschriften zu halten, sondern seine Eigenschaft als deutscher Staatsbürger.

      Ich hab mal den privaten BMW eines Polizisten codiert. Der hat mir ganz freimütig erzählt, dass er seinen Limiter auch immer auf erlaubte Höchstgeschwindigkeit +20 km/h stellt...
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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