Coronavirus und Oldtimer

      Bericht aus Baden-Württemberg:

      Starke Polizeipräsenz, jedoch freie Fahrt für Oldtimer. Im Gegensatz zu Bayern haben wir keine Ausgangsbeschränkung sondern Kontaktverbot.
      Bilder meiner Ausflugsfahrt vom vergangenen Sonntag. Habe mich vorsichtig aus dem Alb-Donau-Kreis bis in den Lkr. Reutlingen vorgewagt.
      Bin auf der Fahrt über die Schwäbische Alb 3 Streifenwagen der Polizei begegnet. Wollte niemand was von mir.

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      Zwischenstop an der Wimsener Höhle bei Hayingen, Lkr. Reutlingen. Normal wuselt es hier vor Leuten, heute Keiner da, nur ich. Vorteil: Parken an vorderster Front! Fotografieren ohne lästige modernen Fahrzeuge im Bild möglich!

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      Felsformationen im Großen Lautertal bei Hayingen, Lkr. Reutlingen.

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      Felsformationen bei Blaubeuren, Alb-Donau-Kreis.

      Da ich direkt an der Grenze zu Bayern wohne, auf dem Rückweg noch kurz in bayrisches Territorium gefahren um zu Tanken.
      Preis für 1 Liter Super, unglaubliche 1,049 Euro.
      Auch hier einer bayrischen Polizeistreife begegnet - ohne Probleme.

      Viele Grüße aus Ulm und gebt auf Euch acht, mit dem Virus ist nicht zu spaßen!!!
      Günther
      Ort: 89165 Dietenheim bei Ulm/Alb-Donau-Kreis
      - Rekord P2, 2TL, 1700, Bj. 63
      - Rekord P2 Coupe, 1700 S, mit Golde SKD, Bj. 62
      - Rekord A, 4 TL, 1700 mit Golde SKD, Bj. 65

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Rekord 63“ ()

      Ich bin auch fast täglich mit meinem P2 unterwegs.

      Bisher gab es keine Probleme mit einer Polizeikontrolle.

      Allerdings bewege ich mich auch nur in meinem näheren Wohnbereich.

      Ich wurde auch schon von der Polizei gesichtet, aber nicht kontrolliert.
      Und falls doch . . . dann bin ich auf dem Weg zum Einkaufen, Tanken, oder im näheren Bereich meiner behandelnden Ärzte.

      Gruß Peter
      :wink:
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      Hallo André,
      Wenn ich das so lese "Der Startpunkt des Spaziergangs muss bei mir vor der Haustüre sein lt. Polizei, leider.
      Sobald das Fahrzeug nach Freizeit aussieht, biste hier bei uns reif selbst die Cabrios fahren bei uns geschlossen.
      Das ist Willkür hier, die entscheiden was passiert, geht bei 150 los und endet bei 500 für die "einfachen" Fälle,
      Gruss Andre"
      Da bin ich froh, etwas weiter auf dem Land zu wohnen. Scheint bei dir in der Ecke aber auch extrem scharf zu sein. Das läuft logischerweise stark gegen die Akzeptanz in der Bevölkerung.
      Viele Grüße Michael
      Michael mit 1959er Olymat-P1 aus 86971 Peiting
      @michael (myp1):
      Ich habe die Unterlagen zu den Soforthilfeanträgen, Entwicklungen, unterschiedlichen Fassungen, etc. nicht ausgedruckt, sondern dass nur verfolgt. Dass die Auszahlungstermine später lagen, ist richtig, da habe ich mich etwas vertan.

      Es muss ein "Liquiditätsengpass" vorhanden sein.
      Es muss eingesetzt werden, um laufende Kosten, aber nicht den eigenen Lebensunterhalt oder ähnliches zu bezahlen.
      Das Geld was dazu nicht nötig war, muss zurück gezahlt werden...
      Überprüft wird das bei der nächsten Steuererklärung vom Finanzamt.

      Da die bei mir Erfahrungsgemäß immer sehr kleinlich prüfen, sollen die mal ihr Geld behalten, dass kann nur Ärger geben.

      Mark schrieb:

      @michael (myp1):

      Da wird jetzt ein falscher Michael eine Benachrichtigung erhalten, dass er in einem Beitrag erwähnt worden sei. ;) Schreib besser @myp1.

      Mark schrieb:

      Es muss ein "Liquiditätsengpass" vorhanden sein.
      Es muss eingesetzt werden, um laufende Kosten, aber nicht den eigenen Lebensunterhalt oder ähnliches zu bezahlen.
      Das Geld was dazu nicht nötig war, muss zurück gezahlt werden...
      Überprüft wird das bei der nächsten Steuererklärung vom Finanzamt.

      Mark, ich muss Dir leider nochmal in allen Punkten widersprechen, aber das kann ja letztlich zu Deinem Vorteil sein.

      Ein Liquiditätsengpass ist nur eine von mehreren möglichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, es müssen aber nicht alle erfüllt sein - im Antrag ist das eine Oder-Verknüpfung. Das ist der springende Punkt!

      Im Bescheid ist es bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung aber eine Und-Verknüpfung, d.h. es müssen alle Bedingungen gleichzeitig zutreffen, damit das Geld zurückgezahlt werden muss. Auch das ist ganz entscheidend!

      Poste doch bitte mal die Textstellen, von denen Du meinst, dass sie Deine Interpretation stützen. Mit Sprache kann ich jedenfalls besser umgehen als an Autos schrauben. ;)

      Und es wird auch nicht bei der nächsten Steuererklärung überprüft, sondern es sind der Erklärung lediglich Antrag und Bescheid beizufügen, weil die Hilfe nun mal steuerpflichtig ist.

      Wir können das auch gerne per PN (oder telefonisch) im Detail durchgehen - ich würde da nicht so schwarz sehen. Ob die Landesregierung das so formuliert hat wie es gemeint sein sollte, kann ich Dir nicht sagen, aber relevant ist letztlich der geschriebene Text.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700
      Hallo Michael

      Genau so sehe ich das auch. Eine von den Bedingungen muß gegeben sein. Das bestehende Kredite davon nicht getilgt werden können ist wohl klar,die Banken müssen einer Tilgungsaussetzung stattgeben allerdings dürfen die Zinsen davon bezahlt werden. Für den Lebensunterhalt ist das Sozialamt mit der Grundsicherung zuständig, das sollte doch auch klar sein. Und nein....bestehende Sparverträge, Rücklagen, Altersversorgung, Lebensversicherungen ect. braucht man nicht auflösen um dieses Kapital einzusetzen. Die Soforthilfe soll wirklich eine Soforthilfe sein um laufende Kosten wie Leasing, Raten,Krankenkasse, Versicherungen, Pacht,Kammerbeiträge, GEMA, GEZ usw. also alle laufenden betrieblichen Kosten decken zu können. So ist es bei einigermassen gesunden Betrieben erstmal klargestellt das sie auch ohne Einnahmen bzw. verminderten Einnahmen überleben können.Bei den späteren Prüfungen wird es sicherlich auch Unterschiede geben. Firmen wo angeordnet wurde das zu schließen ist wie Gastronomie, Friseure, Fußpflege, Physiopraxen usw. werden wohl eher nicht so scharf geprüft.Das später nicht benötigte Soforthilfe zurück muß ist doch auch wohl klar.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      Mich ärgert das Ganze auch....
      ich habe schon die Versicherung angeschrieben, ob es für
      diesen speziellen Coronafall auch die Maßnahme gibt für das
      Wohnmobil und Cabrio den Versicherungsbeitrag einzufrieren.
      Denn die beiden Fahrzeuge abmelden geht auch nicht.
      Die Antwort könnt ihr euch denken...
      Man könne den Versicherungsbeitrag für eine bestimmte Zeit
      umändern auf nur Haftpflicht. Nur für wie lange?
      Grüße aus Waldaschaff
      Wolfgang


      Opel gut, alles gut!
      Opel P I / Bj. 4/60 in der Schweiz gebaut
      Opel Rekord C Coupè / Bj. 3/70
      @myp1:
      In der späteren Version der Infoseite waren die "Vorschriften" schon anders als in den frühen Anträgen. Da stand dass mit dem Liquiditätsengpass deutlich drinnen und auch mit der Rückzahlung incl. Versteuerung von 5% ab Wegfall des "Engpasses".

      Darin stand auch, dass die Anlage Corona bei der Steuererklärung aus zu füllen und bei zu legen ist.
      Die Anlage gibt es noch nicht, aber du kannst dir sicher sein, dass das Finanzamt da im nächsten Jahr genau prüfen wird.

      Wenn jemand n geschlossenes Ladengeschäft hat, laufende Fixkosten und das Geld braucht, um seine laufenden Rechnungen zu bezahlen, ist dass sicherlich ok. Aber so wie es am Anfang versprochen wurde, als pauschale Finanzspritze für alle, da wäre ich vorsichtig und würde das Geld nicht einplanen...

      Mark schrieb:

      In der späteren Version der Infoseite waren die "Vorschriften" schon anders als in den frühen Anträgen. Da stand dass mit dem Liquiditätsengpass deutlich drinnen und auch mit der Rückzahlung incl. Versteuerung von 5% ab Wegfall des "Engpasses".

      Mark, nun glaub mir doch mal...

      Das mit dem Liquiditätsengpass stand schon seit dem 1. Tag im Antrag drin - aber eben als nur eine von mehreren Voraussetzungen, von denen nur eine erfüllt sein muss (logische Oder-Verknüpfung). Hier ein Auszug aus meinem eigenen Antrag vom 27.03.:

      Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020.png

      Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn das später tatsächlich geändert worden sein sollte, dann poste doch bitte mal 'nen Beleg. Mir ist davon nichts bekannt.

      Und i.S. Rückzahlung steht lediglich das im Antrag drin:

      Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020.png

      Mach wie Du meinst, aber in der Sache liegst Du m.E. falsch.

      Und zur "Anlage Corona" steht im Bescheid:

      Bescheid NRW-Soforthilfe 2020.png

      Daraus ergibt sich, dass eine Prüfung im Rahmen der Steuererklärung gar nicht stattfinden kann, weil ja die Belege/Unterlagen fehlen.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700
      @myp1:
      Das es sich bei dem Antrag um "Oder" fragen handelt, habe ich mit bekommen.
      In der späteren Version der Infoseite waren die "Vorschriften" schon anders als in den frühen Anträgen. Da stand dass mit dem Liquiditätsengpass deutlich drinnen und auch mit der Rückzahlung ab Wegfall des "Engpasses".
      Ich habe wie gesagt keine Kopie davon, da ich keinen entsprechenden Antrag gestellt habe. Für mich kommt es nicht in Frage.

      Wenn jemand n geschlossenes Ladengeschäft hat, laufende Fixkosten und das Geld braucht, um seine laufenden Rechnungen zu bezahlen, ist dass sicherlich ok. Aber so wie es am Anfang versprochen wurde, als pauschale Finanzspritze für alle, da wäre ich vorsichtig und würde das Geld nicht einplanen...

      Eine gute Infoseite mit kritischer Berichterstattung findest zu z.B. hier.

      vgsd.de/erfahrungsaustausch-co…e-in-nordrhein-westfalen/

      Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 9. April gegenüber allen
      Länderministerien präzisiert, wofür die Corona-Soforthilfe verwendet
      werden darf:

      Alle normalen Geschäftsausgaben für sächliche
      Betriebsmittel (und laut telefonischer Auskunft der NRW-Corona-Hotline
      ebenfalls immaterielle Ausgaben wie z.B. Versicherungen, Steuerberater
      und Weiterbildungskosten)
      Sämtliche Ausgaben für die Sicherung von Finanzierungen
      NICHT für Personalkosten von Angestellten ==> hierzu gibt es das Kurzarbeitergeld
      NICHT für persönlichen Unternehmerlohn, private Lebenshaltungskosten
      oder persönliche Krankenversicherungsbeiträge ==> hierzu gibt es
      das vereinfachte ALG II


      Wie du dem Beitrag entnehmen kannst, wurde es am 09.04. "präzisiert".
      Vorher in den grühen Erstanträgen und auf der Infoseite stand nicht, dass man das Geld nicht für den Privaten Lebensunterhalt nehmen darf. Im Gegenteil, Soloselbstständige sollten sogar ihre laufenden Mieten davon bezahlen können, etc. Da hat man mitlerweile in vielen Dingen deutlich zurück gerudert.

      Ich wäre also aktuell bei der Verwendung der Mittel sehr vorsichtig. Es hies auch Anfangs, dass es sich um eine Billigkeitsleistung handelt die nicht zurück bezahlt werden muss. Auch der Passus ist mitlerweile ganz präzise geändert.

      Ich habe allerdings noch nen Antragsbescheid vom Kollegen bekommen und da steht im Bescheid drinnen:
      2. Zweckbindung
      Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der [...]


      Ès muss also eine finanzielle Notlage vorhanden sein.

      3. Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen,
      dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell
      eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel
      nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw.
      Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten
      Mittel auf das Konto der Landeskasse
      IBAN DE[...] unter Angabe des auf Seite 1
      dieses Bescheides genannten Aktenzeichens zurückzuzahlen.


      8. Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme des
      Vordrucks im Internet auf wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
      bei Ihrem zuständigen Finanzamt und ist der nächsten Steuererklärung
      beizufügen.
      Dazugehörige Unterlagen sind vorzuhalten, jedoch nicht mitzusenden.


      Die "Einschränkungen" stehen auch nicht im Antrag, sondern dass teilen sie dir hinterher im Bescheid mit, bevor sie dir dass Geld auszahlen.
      Der Staat ist gut darin, Gesetze und Verordnungen nachträglich zu ändern ;)
      @Mark: Genau das alles steht genau so in meinem Bescheid vom 02.04. auch drin (den Punkt 8. hatte ich eben noch in meinem vorherigen Post selbst ergänzt), da ist also nix nachträglich geändert worden. Es stehen jedoch Dinge drin, die im Antrag so nicht drinstehen, das ist richtig.

      Was irgendwo auf einer "Infoseite" steht, ist m.E. ohne Belang, maßgebend ist der Text im Bescheid. Und auch wenn sich meine Firma zum Glück im Moment in keiner finanziellen Notlage befindet, so wird sie im Laufe der Monate u.U. in eine geraten - je nachdem wie lange die ganze Sache noch andauert. Im Moment ist meinem Betrieb die Geschäftsgrundlage nahezu komplett entzogen, der Umsatzverlust wird im Millionenbereich liegen, und dann ist noch die Frage, wie man eine "finanzielle Notlage" definiert. In meinem Fall ist es so, dass Aufträge oftmals vorfinanziert werden müssen, und dazu muss man entsprechend liquide sein. Wenn man einen größeren Auftrag deshalb nicht annehmen kann, weil einem die ausreichende Liquidität für die Vorfinanzierung fehlt, dann ist auch das in meinen Augen eine "finanzielle Notlage" - selbst wenn man zigtausende auf dem Konto liegen hat, die aber für die Vorfinanzierung nicht ausreichen.

      Aber das ist dann Aufgabe meines Steuerberaters, das zu argumentieren.

      Natürlich sollte man die Mittel nicht fest einplanen - ist eh nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber verschenken muss man sie deswegen ja auch nicht.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700
      Was im Ende passiert, werden wir abwarten muessen.
      Eines ist sicher: Gesetze auch rückwirkend ändern war für den Staat noch nie ein Problem.

      Ich denke, wenn der Medienhype und dass Thema nächstes Jahr in Vergessenheit geraten sind, dann ist Wahlkampf und dann kann man gut damit Werbung machen, den "reichen Selbstständigen die zu Unrecht Mittel kassiert haben" die Kohle wieder weg zu nehmen und in die Staatskassen zu leiten, für den armen Bürger. Ob die selbstständigen Reich waren und wie viel Unrecht dabei war, da würde ich bei unseren Politikern keinen Cent drauf verwetten...

      Wenn ich mal schätze, dass bei 1 von 3 Selbstständigen dann die Kohle zurückholbar ist, wird dass für die Finanzämter ein lohnendes Prüfungsgeschäft. Wenn dann der Computer schon die Vorauswahl trifft und auf 3 Selbstständige 1er eh als Berechtigt abgehakt wird, dann muss der Staat nur 2 prüfen um 1x Geld zurück zu kassieren und bei den Summen kann man da genug Personal drauf ansetzen...

      Was passiert werden wir sehen, ist alles Glaskugelleserei, aber so wie vom Staat offeriert war es nicht, klappt es nicht, wie immer halt.
      Ich hab von dem Staat noch nie Geld bekommen, dass wird Erfahrungsgemäß auch so bleiben.

      Und so richtig betroffen bin ich von dem Corona Thema sowieso nur am Rande...
      Ist eh son zerlaberter Thread, ich glaube da kommt es nicht drauf an. N gewisses Interesse von manchen schien ja doch da zu sein, viele Arbeitnehmer, Rentner und Harzis interessiert es natürlich nicht, das liegt in der Natur der Sache...

      Sehen wir das als allgemeinen Coronalaberthread, ein gewisser Austauschbedarf scheint ja vorhanden...

      rekord2009 schrieb:

      Ja das Thema ist eigentlich uninteressant.

      Mir fällt auch in anderen Zusammenhängen auf, dass hier oft zu sehr von sich selbst auf andere geschlossen wird. Man kann vielleicht sagen, dass einen selbst ein Thema nicht interessiert, aber mit einer so generellen Aussage für die Allgemeinheit sprechen zu wollen, halte ich nicht für angebracht.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700